Die traditionelle Gansabhauet findet dieses Jahr erneut nicht statt. Die Anforderungen
der Covid–Schutzmassnahmen für Kontrollen sind zu hoch.
Die Gansabhauet vom 11. November 2021 wird nicht durchgeführt. Dies hat die Kommission
Gansabhauet nach Rücksprache mit dem Stadtrat Sursee und der Zunft Heini von Uri Sursee entschieden. Der jährlich stattfindende Anlass lockt jeweils mehrere Tausend Teilnehmende
nach Sursee. Somit unterliegt diese Veranstaltung der Covid–Zertifikatspflicht. Die
Kommission hat verschiedene Varianten geprüft. «Die dafür notwendigen Zugangskontrollen,
Absperrszenarien und Sicherheitsanforderungen ermöglichen jedoch keine würdige und
unbeschwerte Durchführung», sagt Michael Blatter, Präsident der Kommission Gansabhauet.
«Die Absage tut uns weh, der Entscheid ist aber vernünftig.» Die Kommission hofft,
zusammen mit dem Stadtrat von Sursee und der Zunft Heini von Uri, die Gansabhauet
nächstes Jahr 2022 wieder im gewohnten Rahmen durchführen zu können.
Bereits während den Weltkriegen abgesagt
Wegen der Coronapandemie musste die Gansabhauet bereits 2020 abgesagt werden. Auch
während des ersten Weltkriegs von 1914 bis 1918 wurde keine Gansabhauet durchgeführt.
Im Verlauf des zweiten Weltkriegs verzichtete man schliesslich 1942 bis 1945 auf die
Durchführung, nachdem die Gansabhauet in den ersten Kriegsjahren 1939 bis 1941 noch,
trotz oder gerade wegen des Kriegs stattfand. Ebenfalls wurde 1956 die Gansabhauet aus
Solidarität mit der ungarischen Bevölkerung im Aufstand gegen die sowjetischen Truppen
abgesagt.
Stadt spricht Verlängerung der Nutzung für Boulevard–Restaurants
Nachdem der Stadtrat den gastgewerblichen Betrieben aufgrund der Pandemie Covid–
19 die Nutzung von Zusatzflächen ermöglicht hat, wird die Nutzung der kompletten
Flächen bis Ende November 2021 verlängert.
Die Pandemie dauert immer noch an. Daher hat der Stadtrat entschieden, die Saison 2021
für Boulevard–Restaurants zu verlängern und den gastgewerblichen Betrieben die Flächen
bis Ende November 2021 in solidarischem Sinne kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die
eigentliche Saison (März bis Oktober) werden – abgeleitet von den jeweiligen Covid–Auflagen
– die ordentlichen Nutzungsgebühren mit einem «Covid–Abschlag» in Rechnung gestellt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]