Im Jahr 2024 stehen 19,3 Mio. Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung. Damit will der Regierungsrat die steigende finanzielle Belastung der Urner Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien im kommenden Jahr abfedern. Die meisten Versicherten müssen wie bisher keinen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Die ersten Entscheide werden den Urner Versicherten ab Ende Januar 2024 verschickt.
Für das Jahr 2024 stellt der Bund 13,94 Mio. Franken für die Verbilligung der Urner Krankenkassenprämien zur Verfügung. Hinzu kommt ein Kantonsbeitrag von 4,5 Mio. Franken. Weiter entnimmt der Regierungsrat 0,9 Mio. Franken aus dem Prämienverbilligungsfonds. Insgesamt stehen für die individuellen Prämienverbilligungen im kommenden Jahr 19,34 Mio. Franken zur Verfügung.
Höhere Richtprämien
Auch im Jahr 2024 bilden die mittleren Prämien der Urner Versicherten die Richtprämien zur Berechnung des individuellen Prämienverbilligungsanspruchs. Die von den Krankenkassen berechneten mittleren Prämien entsprechen dem durchschnittlichen Prämienvolumen pro versicherte Person und berücksichtigen auch die gewählten Sparmodelle. Wegen der durchschnittlichen Erhöhung der Urner Krankenkassenprämien um 7,6 Prozent steigen die mittleren Prämien und somit die Richtprämien stärker an als in den vergangenen Jahren. Gleichzeitig muss aufgrund der im Kanton Uri zur Verfügung stehenden Mittel der Selbstbehalt der Versicherten um 1 Prozent erhöht werden. Trotzdem ist zu erwarten, dass nach wie vor mehr als jeder dritte Urner und jede dritte Urnerin eine Verbilligung der Krankenkassenprämie erhält.
Erste Entscheide ab Ende Januar 2024
Der individuelle Anspruch auf Prämienverbilligung wird anhand der Steuerdaten automatisch durch das Amt für Gesundheit berechnet. Alle berechtigten Personen werden anschliessend schriftlich informiert. Wer bis Mitte Februar 2024 noch keinen Entscheid des Amts für Gesundheit erhalten hat, hat entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder es liegen noch keine rechtskräftig verfügten aktuellen Steuerdaten vor. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt wie in den vergangenen Jahren an die Krankenkassen. Somit muss in der Regel nach wie vor kein Antrag auf Prämienverbilligung gestellt werden. Ausnahmen betreffen einzig quellenbesteuerte Personen und Personen, die besondere Umstände geltend machen. Das dafür erforderliche Antragsformular und detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Uri sind im Internet unter der Adresse www.ur.ch/praemienverbilligung erhältlich.
Urner Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung 2024 (in Klammern Werte 2023)
Richtprämie Erwachsene (26 Jahre und älter): Fr. 3’900 (Fr. 3’636)
Richtprämie Junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre): Fr. 2’568 (Fr. 2’412)
Richtprämie Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre): Fr. 996 (Fr. 924)
Anrechnung des steuerbaren Vermögens: 15 Prozent (15 %)
Selbstbehalt des Prämienverbilligungs-
Obergrenze des mittleren PV-Einkommens: Fr. 90’000 (Fr. 90’000)
(Bis und mit einem Prämienverbilligungseinkommen von 90’000 Franken werden die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligt. Liegt das PV-Einkommen höher, entfällt diese Mindestgarantie; es erfolgt dann die ordentliche Berechnung der Prämienverbilligung.)[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]