BfB und bfu raten: Sicheres Feuerwerk ohne Feuerschaden

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logo-bfb-cipiBern (ots) – Jährlich verletzen sich am 1. August in der Schweiz bis zu 250 Menschen. Gründe sind vor allem fehlgeleitete oder zu spät zündende Feuerwerkskörper. Brandschäden an Gebäuden sind ebenfalls keine Seltenheit. Deshalb empfehlen die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), Feuerwerkskörper nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu zünden und Kinder von Feuerwerksartikeln fernzuhalten. Zudem sind die Instruktionen des Verkaufspersonals zu befolgen.

Der 1. August steht vor der Tür. Gross und Klein freuen sich auf das Zünden der Feuerwerkskörper. Das beliebte Feiertagsvergnügen ist aber nicht ungefährlich. Eine sachgemässe Handhabung kann Unfälle und Brände verhindern.

Wer Feuerwerk zündet, sollte sich vorgängig vom Verkaufspersonal instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung befolgen. Demnach dürfen Raketen nur aus gut fixierten Flaschen oder Rohren abgefeuert werden. Der empfohlene Sicherheitsabstand zu Menschen und Gebäuden ist dabei immer einzuhalten. Zudem gehören Feuerwerksartikel wie Knaller, Raketen und Vulkane nicht in die Hände von Kindern.

Die Sicherheitstipps im Überblick

   - Instruktionen des Verkaufspersonals befolgen 
   - Feuerwerk nie in Menschenmengen abfeuern 
   - Vorgeschriebene Sicherheitsabstände einhalten Diese variieren je
     nach Rakete zwischen 40 bis 200 Metern 
   - Raketen nur aus gut gesicherten Flaschen oder Rohren abfeuern 
   - In der Nähe von Feuerwerk gilt striktes Rauchverbot 
   - Blindgänger nicht nachzünden und sich erst nach zehn Minuten 
     annähern 
   - Gebrauchtes Feuerwerk vor dem Entsorgen mit Wasser übergiessen 
   - Häuser vor unkontrollierten Flugkörpern schützen. Türen, Fenster
     und Dachlukarnen schliessen
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Über Leonard Wüst

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