HEV Schweiz: Paritätische Lebensdauertabelle: Hauseigentümerverband – Mieterverband

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Hauseigentümerverband Schweiz

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Zürich (ots) – Im Jahre 2005 hatten der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) erstmals eine gemeinsame Tabelle mit Anga-ben über die durchschnittliche voraussichtliche Lebensdauer von Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen erarbeitet. Vor dem 1. Januar 2006 verwendeten die beiden Verbände je eigene Tabellen mit teils abweichenden Angaben.

Die Tabelle findet im Rahmen von Vermietungen häufig Anwendung. So etwa zur Berechnung von Forderungen des Vermieters wegen Mängeln am Mietobjekt, die nach Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen. Ebenso legt die Tabelle die Amortisationsdauer zur Berechnung von Mietzinserhöhungen infolge wertvermehrender Investitionen des Vermieters fest. Dank der Verwendung der gemeinsamen Tabelle mit einheitlichen Angaben durch Mieter- und Vermieterverbände können Wohnungsabnahmen reibungsloser erfolgen und Konflikte vermieden werden. Die paritätischen Angaben haben sodann auch Akzeptanz bei den Schlichtungsbehörden und Gerichten gefunden. Die Tabelle wird auch vom Schweizerischen Versicherungsverband unterstützt. Damit sollte gewährleistet sein, dass von den Mietparteien vereinbarte Entschädigungen für vom Mieter verursachte Mängel auch von dessen Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung übernommen wird.

Nach 10-jähriger erfolgreicher Anwendung haben der HEV Schweiz und der MVD die Angaben einer eingehenden Prüfung unter Einbezug von Fachleuten aus der Ver-mietungspraxis und dem Baubereich unterzogen. Dabei wurde neueren Entwicklun-gen und bisherigen Erfahrungen mit bestehenden Einrichtungen Rechnung getra-gen. Die Vorstände des Mieterinnen- und Mieterverbandes Deutschschweiz (MVD) und des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) genehmigten die überarbeitete Fassung und haben beschlossen, diese auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Die überarbeitete Tabelle kann bei den Verbänden für 6.50 CHF (Mitglieder) bzw. 8.50 CHF (Nichtmitglieder) bezogen werden. Mitgetragen wird die gemeinsame Tabelle so-dann von folgenden weiteren Verbänden: Schweizerischer Verband der Immobilienwirt-schaft (SVIT); Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW; Verband der Immobi-lien-Investoren (VII); Schweizerischer Versicherungsverband (SVV); Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen (VZI); Wohnen Schweiz (Verband für Baugenossenschaften)[content_block id=29782 slug=ena-banner]

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Über Leonard Wüst

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