Bern-Liebefeld (ots) – Der schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse zeigt sich über den Abschluss der zweijährigen Debatte über die Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) erfreut. Mit den erweiterten Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker bei der selbstständigen Abgabe von Arzneimitteln wird die Patientenautonomie gestärkt.
In Zukunft können Patientinnen und Patienten gewisse verschreibungspflichtige Medikamente, für die es keine ärztliche Diagnose braucht, ohne Rezept in der Apotheke beziehen. Diese individuelle, dokumentierte Medikation nach fachlicher Beratung durch den Apotheker steht ganz im Dienste der Patienten- und Versorgungssicherheit. Zusätzlich zur Festlegung der Wirkstoffe, die neu in die Abgabekompetenzen der Apotheker fallen werden, werden voraussichtlich die im Projekt netCare zusammen mit Medizinern erarbeiteten Algorithmen zu Indikationen zum Tragen kommen; die 2012 eingeführte Leistung verbindet die Erstberatung in Apotheken mit der Möglichkeit einer Telekonsultation mit einem Arzt und gelangt bei Krankheiten oder kleinen Verletzungen zum Einsatz.
«Der Geist der kompetenzorientierten, interprofessionellen Zusammenarbeit in der medizinischen Grundversorgung, wie er sich bereits in der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) niedergeschlagen hat, ist auch in der HMG-Revision zu spüren», bilanziert pharmaSuisse-Präsident Fabian Vaucher. Die HMG-Revision stärkt zudem die Rolle der Apotheker in der Grundversorgung weiter. Dies ist nach der MedBG-Revision, die Apothekerinnen und Apothekern mit entsprechender Ausbildung das Impfen und die Behandlung von häufig auftretenden Gesundheitsstörungen und Krankheiten ermöglicht, ein folgerichtiger Schritt. Damit werden die Kompetenzen der Apotheken besser genutzt und Notfalleinrichtungen und Hausärzte von akuten, einfachen Fällen entlastet. Für die Industrie ergeben sich durch diese Neuregelung bei der Abgabe von Arzneimitteln keine zusätzlichen Kosten.
Bessere Rahmenbedingungen für Industrie
pharmaSuisse zeigt sich auch mit den Regelungen der geldwerten Vorteile zufrieden, wonach die Wahl der medikamentösen Behandlung nicht aufgrund von Rabatten beeinflusst werden darf. Der Patient dürfe niemals zu Schaden kommen, so Fabian Vaucher. Dass Beiträge an Weiterbildungen, mit dem Ziel, die Behandlungsqualität zu verbessern, rechtens sind, ist aus Sicht der Apotheker zu begrüssen. Ebenso die Erleichterungen beim Zulassungsverfahren für Arzneimittel; sie ermöglichen es, dass die Schweiz als kleines Land mit hohen Auflagen für Industriepartner weiterhin ein attraktiver Markt bleibt und die Arzneimittelvielfalt sichergestellt wird. Erfreulich ist auch, dass die Apotheken auch in Zukunft Medikamente herstellen dürfen so zum Beispiel für spezielle Kinderdosierungen, bei Lieferunterbrüchen und im Falle einer Pandemie.
Mehr Autonomie und Sicherheit für Patienten
Dass das Gesetzt den Arzt, der rezeptpflichtige Medikamente abgibt, grundsätzlich verpflichtet, ein Rezept auszustellen, ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Autonomie des Patienten. Entschieden wurde dies erst in der Einigungskonferenz. Mit der Aufrechterhaltung des Verbots des Versandhandels ohne Rezept hat der Gesetzgeber zudem klar gemacht, dass Arzneimittel kein unbedenkliches Konsumgut sind, sondern Wirkstoffe mit Gefahrenpotenzial.
«In einem nächsten Schritt geht es nun darum, dass das Parlament im Krankenversicherungsgesetz (KVG) zweckmässige, gezielte Anpassungen vornimmt», so der pharmaSuisse-Präsident. Insbesondere bei präventiven Leistungen wie Impfungen sowie bei chronisch Kranken mit Betreuungsbedarf hinsichtlich Therapietreue ist die Frage, wie die Leistungen der Apotheken abgegolten werden, weiterhin offen. Auch für die Finanzierung der interprofessionellen Arbeit generell, wie sie etwa im Rahmen der Qualitätszirkel zwischen Ärzten und Apothekern stattfindet, gilt es Lösungen zu finden.[content_block id=29782 slug=ena-banner]