Der Luzerner Regierungsrat hat letzte Woche angekündigt, für behördlich geschlossene Betriebe 40 Millionen Franken bereitzustellen. Gestern hat der Regierungsrat den entsprechenden Beschluss formell verabschiedet. In diesem Zusammenhang – auch das wurde letzte Woche bereits kommuniziert – wurde die kantonale Härtefallverordnung angepasst. Die Anpassung wurde erforderlich, damit die vom Bund beschlossene Möglichkeit zur Unterstützung behördlich geschlossener Unternehmen umgesetzt werden kann.
Die entsprechende Verordnung tritt bereits heute in Kraft. Damit sollen Unternehmen, die ab dem 1. November 2020 mindestens 40 Tage von den Behörden geschlossen wurden, rasch und unkompliziert finanzielle Unterstützung erhalten. Behördlich geschlossene Unternehmen gelten ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Die revidierte Verordnung sieht vor, dass für behördlich geschlossene Unternehmen eine bedürfnisgerechte Unterstützung geleistet werden kann. Diese muss sich unterhalb der vom Bund vorgegeben Höchstgrenzen befinden. Mit diesem Spielraum soll vermehrt den unterschiedlichen Bedürfnissen der Betriebe im Kanton Luzern Rechnung getragen werden. Das Formular für behördlich geschlossene Betriebe ist ab Freitag, 22. Januar 2021, zusammen mit weiteren Informationen für die Wirtschaft auf der Website des Kantons verfügbar.
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