Ab 2017 wird die Verrechnungssteuer im Kanton Luzern nicht mehr verzögert gutgeschrieben. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der Steuerverordnung beschlossen, weil mit dem einheitlichen Steuersystem LuTax die Verrechnungssteuer direkt nach der Datenauslesung provisorisch gutgeschrieben werden kann. Bisher wurde die Verrechnungssteuer frühestens ab dem 1. Juni des Steuerjahres verzinst, weil die kommunalen Steuerämter die Guthaben- und Wertschriftenverzeichnisse vor LuTax separat der Dienststelle Steuern zustellen mussten. Der Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer wurde dort geprüft, danach erfolgte die Rücksendung der Verzeichnisse an die Steuerämter für die Veranlagung.
Chronologische Gesetzessammlung mit neuem Verordnungstext[content_block id=29782 slug=ena-banner]