An der Gemeindeversammlung vom 10. Februar 2020 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Büron eine Änderung des Zonenplans und damit eine Rückzonung von Grundstücken. Gegen diesen Beschluss sind von betroffenen Grundeigentümern drei Verwaltungsbeschwerden erhoben worden. Die Gemeinde Büron gilt als Rückzonungsgemeinde und weist überdimensionierte Bauzonen auf. Aufgrund der Kriterien gemäss der vom Regierungsrat verabschiedeten Rückzonungstrategie sind in der Gemeinde Büron rund 1,5 ha zurückzuzonen. Die Rückzonung der Grundstücke entspricht den Rückzonungskriterien und steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Insbesondere sind sie unüberbaut, zudem handelt es sich klarerweise nicht um Baulücken im Siedlungsgebiet. Der Regierungsrat genehmigt die Rückzonungen und weist die eingegangenen Beschwerden vollumfänglich ab. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]