Start der Vernehmlassung zum revidierten Bildungsgesetz

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Gruppenbild des Urner Regierungsrats unter Wahrung der Abstandsregeln: (vorne, von links) Landesstatthalter Urs Janett, Landammann Urban Camenzind, Landweibel Erwin Gisler; (Mitte, von links) Beat Jörg, Roger Nager, Dimitri Moretti; (hinten, von links) Daniel Furrer, Christian Arnold und Kanzleidirektor Roman Balli.

Im Auftrag des Regierungsrats hat die Bildungs- und Kulturdirektion die Vernehmlassung zum revidierten Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) gestartet. Vorab geht es darum, dass das Urner Bildungssystem wieder ein zeitgemässes Gesetzeskleid erhält. Was die wenigen materiellen Neuerungen angeht: Hier schafft das revidierte Gesetz unter anderem die rechtliche Grundlage zur Umsetzung einer vom Landrat überwiesenen Motion.

Das in Uri breit akzeptierte, bewährte und erfolgreiche Bildungssystem, wie es heute gelebt wird, soll wieder ein zeitgemässes Gesetzeskleid in Form eines umfassenden Bildungsgesetzes erhalten, das zudem ausreichend Raum lässt für die in der jüngsten Vergangenheit angestossenen Vorhaben und Entwicklungen. Diesem Zweck dient die Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Schulgesetz). Sie war vom Regierungsrat mit dem Regierungsprogramm 2016 bis 2020+ angestossen worden. Das Revisionsvorhaben führt das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (BWG) mit dem Schulgesetz zusammen; gleichzeitig werden einige volksschulspezifische Gesetzesnormen aus dem bestehenden Schulgesetz in die Schulverordnung verschoben. So lassen sich Schnittstellen bereinigen.

Materielle Neuerungen in einzelnen Bereichen

Obschon die Revision keine umfassenden materiellen Eingriffe in das bestehende System anstrebt, sieht sie in einigen (wenigen) Bereichen durchaus materielle Neuerungen vor. Diese betreffen zur Hauptsache die Zuständigkeit bei der Bewilligung und der Aufsicht von Privatschulen, die (finanzielle) Förderung von Forschung und Forschungsinstituten durch den Kanton, die Ausweitung der Förderung des freiwilligen Musikunterrichts auch auf die nachobligatorische Schulzeit sowie die Förderung von Tagesstrukturen und Tagesschulen durch Kanton und Gemeinden. Mit den neuen Bestimmungen zu Tagesstrukturen und Tagesschulen schafft das Gesetz die rechtliche Grundlage, um die Forderung der Motion Céline Huber, Altdorf, «zur Stärkung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Uri» auf dem Gebiet der schulergänzenden Kinderbetreuung einlösen zu können.

Weiter stellt das revidierte Gesetz den Zugang zur Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler in Uri sicher, und es schafft griffige Vorgaben zur Gewährung von Langzeiturlaub für Schülerinnen und Schüler. Neu auf Gesetzesstufe verankert werden Funktion und Aufgabe einer Schulleitung sowie die Schulischen Heilpädagogen und therapeutisch ausgebildeten Fachpersonen und Assistenzpersonen. Auch die faire Altersentlastung für Teilzeitlehrpersonen ist Teil der Revision. Bei der besonderen Förderung schliesslich soll der in Uri seit langem erfolgreich gelebte Grundsatz «Integration vor Separation» ins Gesetz aufgenommen werden.

Punktuell auch finanzielle Auswirkungen

Während die Wirkungen des revidierten Gesetzes in organisatorischer und personeller Hinsicht für Kanton und Gemeinden in einem moderaten Rahmen bleiben dürften, sind punktuell substanzielle finanzielle Wirkungen möglich. Dies betreffen vorab zusätzliche Kosten für den Kanton im Bereich der Förderung der Forschung sowie zusätzliche Kosten für Kanton und Gemeinden für Tagesstrukturen und Tagesschulen, sofern solche Angebote geschaffen werden und sofern von den Nutzerinnen und Nutzern keine kostendeckenden Beiträge erhoben werden sollten. Weitere zusätzliche Kosten im Vergleich zu heute dürften dort entstehen, wo der Zugang zur Schulsozialarbeit noch nicht geschaffen worden ist, sowie mit Blick auf die neue Altersreduktion für Teilzeitlehrpersonen.

Frühestens Anfang 2023 in Kraft

Die wichtigsten Akteure im Urner Bildungswesen wurden im Rahmen eines partizipativen Prozesses bereits in die Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage zum revidierten Schulgesetz einbezogen. Die Vernehmlassung selber dauert nun bis am 23. Dezember 2021. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bildungs- und Kulturdirektion die Stellungnahmen auswerten. Anschliessend kann der Regierungsrat über das weitere Vorgehen beschliessen. Der frühestmögliche Termin für die Behandlung des revidierten Gesetzes im Landrat (erste Lesung) ist der 27. April 2022. Wenn Landrat und Volk zustimmen würden, könnte das revidierte Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Hinweis: Der Vernehmlassungsbericht zum revidierten Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch/vernehmlassungen.

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]