Luzerner Stimmvolk sagt Ja zum Ausbau des Rängglochs

Spread the love

Visualisierung Projektabschnitt Rängglochkurve bis Kreisel Horüti mit Lehnenbrücke Ränggloch

Die Luzerner Stimmberechtigten sagen mit 82 Prozent deutlich Ja zum Sonderkredit in der Höhe von 53 Millionen Franken für den Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch, die Kriens mit Malters und Littau (Luzern) verbindet. Die Luzerner Regierung ist erfreut über diesen Entscheid.

Mit 81.74 Prozent hat sich der Luzerner Souverän deutlich für den Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch ausgesprochen. Die Luzerner Regierung ist erfreut über diesen Entscheid. «Die Kantonsstrasse hat eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Stadt Luzern, der Agglomeration und der westlichen Luzerner Landschaft», sagt Baudirektor Fabian Peter. «Mit dem Kantonsstrassenprojekt kann die Verkehrssicherheit, insbesondere für den Langsamverkehr, verbessert werden. Mit dem geplanten neuen Brückenbauwerk und den weiteren Kunstbauten wird die Strasse nachhaltig vor Naturgefahren geschützt.» Unterstützt wird dies auch durch Massnahmen zum langfristigen Unterhalt des Schutzwaldes, die ebenfalls im Rahmen des Projekts realisiert werden sollen.

Der Baubeginn ist frühestens 2022 und die Vollsperrung für die Jahre 2023/2024 geplant.

18-monatige Totalsperrung nötig
Die Realisierung der rund 160 Meter langen Brücke und deren Stützmauern ist nur während einer rund 18-monatigen Totalsperrung der Kantonsstrasse für den Verkehr möglich. Nur so können die Sicherheit der Strassenbenützerinnen und -benützer und die Baustellensicherheit gewährleistet werden. Bauen unter Verkehr ist mit den erforderlichen leistungsfähigen Grossgeräten (unter anderem mit Bohrgeräten der 100-Tonnen-Klasse) nicht möglich. Weiter wird für das Aufstellen der Geräte, für den Arbeitsbereich und für die notwendigen Materialtransporte die ganze Strassenbreite benötigt. Die Totalsperrung wird insbesondere in der Stadt Luzern grössere Verkehrsverlagerungen auslösen, die durch flankierende Massnahmen eingedämmt und gelenkt werden sollen. Damit soll erreicht werden, dass der öffentliche Busverkehr durch die Verkehrsverlagerungen während der Sperrung nicht zusätzlich behindert wird. So sind zum Beispiel in Littau provisorische Busbevorzugungsmassnahmen auf der Luzernerstrasse, der Rothenstrasse sowie der Ritterstrasse vorgesehen. Der nicht ortsbezogene Verkehr soll prioritär über die Autobahn gelenkt werden.


Teil des Agglomerationsprogramms Luzern
Das Kantonsstrassenprojekt ist Teil des Agglomerationsprogramms, das der Kanton Luzern mit dem Bund vereinbart hat. Der Ausbau der Rängglochstrasse ist in der zweiten Programmgeneration im Bereich Langsamverkehr festgehalten, weshalb sich der Bund am Ausbau der Radverkehrsanlage mit rund zwei Millionen Franken beteiligt. Die Agglomerationsprogramme sind wesentlicher Bestandteil der Agglomerations- und Raumentwicklungspolitik des Bundes. Sie streben eine koordinierte, gemeinde- und teils kantonsübergreifende Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft in urbanen Räumen an. Weitere Informationen unter https://agglomerationsprogramm.lu.ch


Anhang

  • Bild 1a: Ist-Situation Rängglochkurve bis Knoten Horüti

 

  • Bild 1b: Visualisierung Projektabschnitt Rängglochkurve bis Kreisel Horüti mit Lehnenbrücke Ränggloch

 

 

  • Bild 2b: Visualisierung Kreisel Horüti mit Anschlussprojekt Richtung Littau

 

  • Bild 3: Visualisierung Rängglochkurve, Seite Kriens

 

  • Bild 4: Visualisierung Kantonsstrasse mit Rad- und Gehweg vor Rängglochkurve aus Richtung Kriens

Alle Visualisierungen: © Visualisierung Swiss Interactive AG, Aarau

Strategiereferenz Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Lebensqualität

[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]