Die monatliche Kinderzulage, die vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr an Kinder von Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen in nichtlandwirtschaftlichen Berufen ausgerichtet wird, soll von 210 auf 250 Franken erhöht werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat in seiner verabschiedeten Botschaft. Die erste Beratung der Botschaft im Luzerner Kantonsrat ist für die Januar-Session vorgesehen.
Nach dem Familienzulagengesetz des Bundes sind in nichtlandwirtschaftlichen Berufen Kinder- und Ausbildungszulagen auszurichten. Dabei gelten Mindestansätze für die ganze Schweiz.
Kinderzulage soll vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr erhöht werden
Aktuell beträgt die Kinderzulage vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr monatlich 210 Franken und die monatliche Ausbildungszulage 250 Franken. Aufgrund einer Änderung des Bundesrechts per 1. August 2020 ist die Ausbildungszulage früher auszurichten. Nun soll die monatliche Kinderzulage vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr auf 250 Franken erhöht werden. Nach dem Kantonalen Familienzulagengesetz braucht es dafür eine Gesetzesänderung.
Vorlage wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv aufgenommen
Im Auftrag der Luzerner Regierung gab das Gesundheits- und Sozialdepartement den Gesetzesentwurf von Anfang März 2021 bis Anfang Juni 2021 bei den im Parlament vertretenen Parteien, den Luzerner Gemeinden, beim Verband Luzerner Gemeinden VLG (Bereich Soziales und Gesellschaft), bei den im Kanton Luzern tätigen Familienausgleichskassen sowie beim Bundesamt für Sozialversicherungen in die Vernehmlassung. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden grossmehrheitlich positiv aufgenommen.
Gesetzesänderung ist für 1. Januar 2023 vorgesehen
Die Luzerner Regierung hat verschiedene Anliegen der Vernehmlassungsadressaten in die Botschaft aufgenommen, die nun zu Handen des Kantonsrats verabschiedet worden ist. In der Vernehmlassungsvorlage war der Vorschlag enthalten, dass der Regierungsrat die Kinder- und Ausbildungszulage künftig durch Verordnung erhöhen und beschlossene Erhöhungen aufheben kann. Aufgrund verschiedener Rückmeldungen verzichtet der Regierungsrat darauf, dem Kantonsrat eine entsprechende Regelung vorzuschlagen.
Aus der Auswertung der Vernehmlassung hat sich zudem ergeben, dass die Gesetzesänderung nicht wie ursprünglich geplant am 1. April 2022 erfolgen soll, sondern am 1. Januar 2023. Aufgrund einer verbindlichen Weisung des Bundes sind unterjährige Erhöhungen der Familienzulagen nicht möglich.
Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor des Kantons Luzern: «Mit der Änderung des Familienzulagengesetzes und höheren Kinderzulagen tragen wir einem Bedürfnis Rechnung, das seit längerer Zeit besteht.» Ein Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass der Kanton Luzern aktuell tiefe Familienzulagen hat.
Die erste Beratung der Botschaft im Luzerner Kantonsrat ist für die Januar-Session vorgesehen und die zweite Beratung im März 2022.
Anhang
Botschaft B 82
Strategiereferenz Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Lebensqualität[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]