Das Bundesgericht hat den letzten ausstehenden Entscheid in Sachen West-Ost-Verbindung (WOV) und Knoten Schächen gefällt. Die Beschwerde einer Privatperson wurde vollständig abgewiesen.
«Der Regierungsrat ist sehr erfreut, dass wir dieses Generationenprojekt nun umsetzen können», sagt Baudirektor Roger Nager. Mit dem Bundesgerichtsurteil sind sämtliche Einsprachen und Beschwerden rund um die WOV-Linienführung, die Lärmbelastung, den Hochwasserschutz und die Sicherheit und Anzahl Kreiseleinfahrten erledigt. Alle Bundesgerichtsurteile sind vollständig zu Gunsten des Kantons ausgefallen.
Landrat und Bundesgericht stützen Regierung
Das Bundesgerichtsurteil wurde der Baudirektion Uri am 22. September 2021 zugestellt. Just an diesem Tag hat der Urner Landrat auch die «Lex Kreisel Schächen» behandelt und nach eingehender Diskussion zur Ablehnung empfohlen. Die Regierung und der Landrat hatten zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis vom positiven Bundesgerichtsentscheid. Das Bundesgericht bestärkt den Entscheid des Landrats indirekt. Die Übergangsbestimmung zur «Lex Kreisel Schächen» hält fest, dass diese Initiative nicht nur auf künftige Kreisel, sondern auch auf noch hängige Verfahren Anwendung finden soll. Mit dem Urteil ist nun klar: Der Knoten Schächen kann so gebaut werden, wie er geplant und öffentlich aufgelegt wurde.
Geht es jetzt mit dem Bau los? «Über den genauen Fahrplan können wir Mitte November 2021 informieren», sagt Baudirektor Roger Nager. Der Regierungsrat will sich vorerst nochmals mit der «IG WOV für alle» zusammensetzen. Im Übrigen erachtet er es als politisch angezeigt, mit der Umsetzung des Kreisels bis nach der Volksabstimmung zu warten. Vorbereitet werden nun die Ausschreibungen der Arbeiten. Geprüft wird jetzt auch eine Alternative für den Langsamverkehr beim Knoten Langmatt auf der anderen Seite des Schächens. «Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die WOV und den Knoten Schächen», so Roger Nager. Zudem kann jetzt auch die Schatzungskommission ihre Arbeit aufnehmen und die Fragen zu Entschädigungen beim Landerwerb oder befürchteten Wertminderungen einzelner Liegenschaften prüfen.
Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]