Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Botschaft B 81 vorberaten und stimmt ihr einstimmig zu. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat weitere 16,5 Millionen Franken für ergänzende Unterstützungsmassnahmen für die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen. Zudem soll der Sonderkredit von 13,17 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve für Unternehmen verwendet werden, die durch die Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen stark gelitten haben.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Yvonne Hunkeler (Die Mitte, Grosswangen) die Botschaft (B 81) «Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen – Verwendung der ersten Tranche der Bundesratsreserve und Erweiterung II» vorberaten.
Die vom Bund für den Kanton Luzern vorgesehene Tranche von 13,17 Millionen Franken soll besonders betroffene Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen und nicht gedeckte Fixkosten vergüten. Diese Tranche wird zu 100 Prozent vom Bund gedeckt.
Mit dem Zusatzkredit von 16,5 Millionen Franken für nicht behördlich geschlossene Betriebe mit einem Jahresumsatz bis zu fünf Millionen Franken werden kleinere Unternehmen zusätzlich gestützt, welche stark von der Corona-Pandemie gebeutelt wurden.
Kommission stützt die weiteren Härtefallmassnahmen
Die WAK begrüsst die Stossrichtung von Bund und Kanton, mit bewährten Instrumenten auf Ausnahmen und besondere Unternehmenssituationen zu reagieren. Die Luzerner Wirtschaft sei bisher relativ gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Es gelte nun, die zukunftsfähigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von Ausnahmesituationen finanzielle Mittel benötigen, hält die Kommission fest. Die WAK stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Die Botschaft (B 81) wird an der Oktober-Session beraten.
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