Mitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Der Regierungsrat äussert Vorbehalte zur Totalrevision der Verordnung zum DatenschutzgesetzDas Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat den Kantonen die Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) zur Vernehmlassung unterbreitet.Der Regierungsrat zeigt sich im Grundsatz mit dem Entwurf zur Verordnung einverstanden.

In Bezug auf verschiedene Regulierungen regt er hingegen an, die Konformität mit dem geänderten eidgenössischen Datenschutzgesetz zu prüfen. Der Regierungsrat weist insbesondere auf unklare Auswirkungen auf die Strafbarkeit von Verletzungen des Datenschutzrechtes hin. Er begrüsst Ausnahmeregelungen für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden.

Regierungsrat beschliesst Erleichterung bei Polizeirekrutierung

Der Regierungsrat hat eine Änderung bei den Voraussetzungen der Polizeilausbildung beschlossen. Durch die Abschaffung der oberen Altersgrenze von 35 Jahren kann die Luzerner Polizei reife Persönlichkeiten gewinnen, welche sich mit dem Polizeiberuf auseinandergesetzt haben und ihre berufliche Zukunft bei der Luzerner Polizei sehen. Auch von der Senkung des Mindestalters von heute 22 auf neu 21 Jahre verspricht sich die Luzerner Polizei, dass sie mehr geeignete Personen ansprechen kann.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]