Luzerner Kantonsrat senkt Steuerfuss per 2022

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Luzerner Staatskanzlei

Der Luzerner Kantonsrat hat an der Oktober-Session den Aufgaben- und Finanzplan 2022-2025 samt Budget 2022 beraten. Per 2022 sinkt der Steuerfuss um 0,1 auf 1,6 Einheiten.

Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten und letzten Tag der Oktober-Session 2021 unter anderem folgende Geschäfte beschlossen:

– Der Kantonsrat hat dem Aufgaben- und Finanzplan 2022–2025 und dem Budget 2022 zugestimmt (B 79). Dieses sieht bei einem Aufwand und Ertrag von je rund 3,8 Milliarden Franken einen Ertragsüberschuss von zirka 18 Millionen Franken vor. Für die Jahre 2023 und 2024 rechnet der Kanton mit leichten Defiziten, 2025 soll die Rechnung wieder positiv abschliessen. Der stabilisierte Finanzhaushalt macht es möglich, dass künftig mehr Gelder in zukunftsorientierte Projekte fliessen. So investiert der Kanton in Massnahmen zum Schutz des Klimas und stellt zusätzliche Mittel für die individuelle Prämienverbilligung bereit. Zudem sinken die Steuern für Privatpersonen und Firmen. Das Parlament hat einem Antrag der Planungs- und Finanzkommission zugestimmt, den Steuerfuss per 2022 von 1,7 auf 1,6 Einheiten zu senken. Rund 40 Anträge und Bemerkungen zum AFP 2022-2025 und Budget 2022 wurden an der Oktober-Session beraten.

– Von der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen werden mit weiteren 16,5 Millionen Franken Härtefallmassnahmen unterstützt. Zudem wird der Sonderkredit von 13,17 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve für Unternehmen verwendet, die durch die Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen stark gelitten haben. Der Kantonsrat hat der entsprechenden Botschaft zugestimmt.

– Der Kantonsrat hat Nachtragskrediten von 18,8 Millionen Franken zum Voranschlag 2021 zugestimmt. Die Ursache für die Mehrkosten ist in vielen Fällen die Corona-Pandemie. Die Nachtragskredite machen eine Abweichung von 0,6 Prozent zum Budget 2021 aus und können innerhalb des kantonalen Finanzhaushalts kompensiert werden. Weiter hat das Parlament einen Sonderkredit von 11,3 Millionen Franken zur Ausrichtung von weiteren Ausfallentschädigungen aufgrund der Covid-19-Pandemie im Kulturbereich gesprochen.

Finanzielle Unterstützung für Spitäler
– Die Luzerner Listenspitäler erhalten finanzielle Hilfe vom Kanton. So soll sich der Kanton mit 14 Millionen Franken an den covid-bedingten Einbussen der Luzerner Listenspitäler beteiligen. Davon kommen 12,8 Millionen Franken dem Luzerner Kantonsspital LUKS zugute. Ebenso soll der verbleibende pandemiebedingte Restverlust des LUKS von 25,9 Millionen Franken durch eine Aktienkapitalerhöhung gedeckt werden. Das Parlament hat den entsprechenden Botschaften B 75 und B 76 zugestimmt.

– Der Kantonsrat hat die Beteiligungsstrategie an den Regierungsrat zurückgewiesen. Unter anderem seien verbesserte Offenlegungs- und Ausstandsregelungen sowie Mandatsverträge für alle Eignervertreter vorzusehen und in der Strategie abzubilden. Die Beteiligungsstrategie wird in einem Rhythmus von vier Jahren aktualisiert und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Sie enthält die strategischen Vorgaben für alle 52 Organisationen, an denen der Kanton beteiligt ist. Unter anderem sind dies die Luzerner Kantonsspital AG, die Luzerner Kantonalbank AG oder die Hochschule Luzern. In der Beteiligungsstrategie sind in der vorliegenden Fassung von 2022 neu auch klimapolitische Ziele abgebildet.

– Die Sonderabgabe zur Finanzierung der altlastenrechtlichen Ausfallkosten (B 78) soll um weitere fünf Jahre verlängert werden. Der Kantonsrat hat der Botschaft in erster Beratung zugestimmt. Hintergrund ist, dass Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte saniert werden müssen, wenn sie die Umwelt schädigen oder dies in Zukunft tun könnten. Die Kosten tragen die Verursacherinnen und Verursacher. Können diese nicht ermittelt werden oder sind sie zahlungsunfähig, entstehen sogenannte Ausfallkosten. Diese wurden bis 2017 vom Kanton getragen. Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) änderte dies: Die Gemeinden sind seither zuständig. Gedeckt werden die Ausfallkosten mittels einer Sonderabgabe, die über die Steuerrechnung von natürlichen und juristischen Personen erhoben wird.

– Das Parlament hat eine dringlich eingereichte Motion erheblich erklärt, die eine Zertifikats- beziehungsweise Testpflicht für die Teilnahme an den Kantonsrats-Sessionen fordert. Für die Teilnehmenden sollen mit der Einführung keine Kosten entstehen. Hintergrund ist, dass das kantonale Parlament seit Ausbruch der Corona-Pandemie aufgrund der engen Platzverhältnisse nicht mehr im Kantonsratssaal tagen konnte. Mit der Motion wird eine raschere Rückkehr in den Kantonsratssaal angestrebt.

Bereits am Montag hat das Parlament Sachgeschäfte behandelt. Unter anderem sprach sich der Kantonsrat für einen neuen Kostenteiler für die fünf grossen Kulturinstitutionen aus. Eine Zusammenfassung finden Sie in der Mitteilung vom 25. Oktober 2021.

Anhang
Video Steuerfusssenkung
Kurzprotokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse
Mitteilung 1. Sessionstag vom 25.10.2021[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]