Kanton Luzern verschärft Vorschriften für Testpoints

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Kanton Luzern verschärft seine Vorschriften für sämtliche Testpoints auf seinem Kantonsgebiet per 16. November 2021. Unter anderem berechtigen negative nasale Tests nicht mehr dazu, ein Testzertifikat zu erhalten, weil sie zu wenig zuverlässig sind. Damit setzt der Kanton Luzern eine Vorgabe des Bundes um.

Personen, die weder geimpft noch genesen sind, haben die Möglichkeit, sich testen zu lassen. Fällt das Testergebnis negativ aus, dann erhält die betreffende Person ein Testzertifikat. Aufgrund eines Bundesratsbeschlusses sind Tests, die zu Testzertifikaten führen, seit dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig.

Unterschiedliche Gültigkeitsdauer der Testzertifikate
Die verschiedenen Testpoints im Kanton Luzern bieten verschiedene Testarten an, die auch unterschiedlich teuer sind. Je nach Test ist die Gültigkeitsdauer des Testzertifikats unterschiedlich. Sie reicht von 48 Stunden bei Antigen-Schnelltests bis zu 72 Stunden bei PCR-Tests. Es gibt seitens Kanton Luzern keine Vorgaben zur Preisgestaltung bei den verschiedenen Testarten.

Negative nasale Tests sind zu wenig zuverlässig
Ab Dienstag, 16. November 2021, berechtigen negative nasale Tests im Kanton Luzern nicht mehr dazu, anschliessend ein Testzertifikat zu erhalten. Damit setzt der Kanton Luzern eine Vorgabe des Bundes um, der diese Art der Tests nicht mehr erlaubt, um ein Testzertifikat zu erhalten. Der Hintergrund für diese neue Bestimmung liegt darin, dass die nasalen Tests im Vergleich zu nasopharyngalen Tests oder PCR-Tests viel weniger zuverlässig sind.
Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Diese Bestimmung des Bundes ist für mich nachvollziehbar und verständlich. Nasale Tests sind zwar angenehm in der Anwendung, sie bieten aber bei der Bekämpfung der Pandemie keinen ausreichenden Schutz.»

Ab Dienstag, 16. November 2021, müssen neu sämtliche Personen, die in einem Testpoint Tests vornehmen, über eine medizinische Grundausbildung (z.B. Ärztin/Arzt, MPA, Pflegefachperson HF) verfügen. Ebenfalls müssen alle fachtechnisch verantwortlichen Personen über eine Berufsausübungsbewilligung im Kanton Luzern verfügen. Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) als gesundheitspolizeiliche Aufsichtsbehörde hat sämtliche aktuellen Testpoints über die neuen Vorschriften informiert und von allen Testpoints entsprechende Nachweise einverlangt. Aktuell überprüft die Dienststelle Gesundheit und Sport die eingereichten Unterlagen. Die Kontrollen, die bisher schon stichprobenweise und auf Hinweise hin durchgeführt worden sind, werden intensiviert.

Sobald die Überprüfung der aktuellen Testpoints abgeschlossen ist, werden auch die sistierten Gesuche geprüft, die bei der DIGE in den letzten Wochen eingegangen sind. Bei den sistierten Gesuchen handelt es sich um Gesuche zur gewerbsmässigen Durchführung von Covid-Tests, die von der DIGE jeweils vorab bewilligt werden müssen. Auch diese Massnahme soll dazu beitragen, die Qualität der Tests weiter zu verbessern. Aufgrund der aktuellen Auslastung der vielen verschiedenen Testpoints im Kanton Luzern geht die DIGE nicht davon aus, dass es zu einem Engpass bei den Testpoints kommt. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]