Die Booster-Impfungen sind sehr gefragt. Um Wartezeiten in den Impfzentren zu vermeiden, werden Personen mit einem Impftermin gebeten, nicht zu früh zu erscheinen. Booster-Impfungen sind auch als Walk-in-Angebot auf dem Impfschiff, im Impftruck und in den dezentralen Impfstandorten verfügbar. Informationen zur Booster-Impfung, zur Anmeldung und zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Impforte gibt es auf lu.ch/covid_impfung.
Die Nachfrage nach Booster-Impfungen ist sehr gross. Es haben sich bereits mehr als 10’000 Personen für eine Booster-Impfung in einem kantonalen Impfzentrum angemeldet. Das beeindruckt auch Gesundheitsdirektor Guido Graf: «Ich freue mich über die grosse Nachfrage nach Booster-Impfungen und bedanke mich bei der Bevölkerung für die aktive Unterstützung, um gemeinsam aus dieser Pandemie zu kommen.»
Terminwahl bei Online-Anmeldung
Für die kantonalen Impfzentren Messe Luzern, Willisau und Hochdorf braucht es eine vorgängige Anmeldung. Bei der Online-Anmeldung gibt es zwei Möglichkeiten: wenn freie Termine verfügbar sind, können Impftermine selber ausgewählt werden. Wenn keine freien Termine verfügbar sind, kann man sich trotzdem registrieren und sich vom System einen Termin zuweisen lassen. Das System verschickt den Termin per SMS an die registrierte Person, sobald ein Termin verfügbar ist. Zur Online-Anmeldung gelangt man über lu.ch/covid_impfung.
Es ist möglich, dass zum Zeitpunkt der Registrierung kein Termin zur Auswahl steht und wenige Minuten später das System per SMS einen Termin zuweist. Das kann passieren, wenn Anmeldungen storniert werden oder weitere Termine freigeschaltet werden.
Pünktlich zum Termin erscheinen, um Wartezeiten zu vermeiden
Oftmals erscheinen die impfwilligen Personen verfrüht zum Impftermin. Das Gesundheits- und Sozialdepartement weist darauf hin, dass die Wartebereiche in den kantonalen Impfzentren Luzern, Willisau und Hochdorf beschränkt sind. Um die Wartezeit möglichst kurz zu halten und den Wartebereich nicht unnötig zu belegen, werden alle impfwilligen Personen gebeten, nicht zu früh zum Impftermin zu erscheinen.
Booster-Impfung als Walk-in ohne Anmeldung
Booster-Impfungen sind auch ohne Anmeldung als Walk-in-Angebot auf dem Impfschiff, im Impftruck und in den dezentralen Impfstandorten verfügbar. Bei Walk-in-Angeboten ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Weitere Informationen zur Booster-Impfung und den Öffnungszeiten der jeweiligen Impfangebote gibt es auf lu.ch/covid_impfung.
Booster-Impfung im LUKS
Das Luzerner Kantonsspital LUKS bietet ebenfalls Booster-Impfungen an. Am Standort Luzern sind sowohl Walk-in-Impfungen als auch Impfungen mit Anmeldung möglich. In Sursee und Wolhusen gibt es kein Walk-in-Angebot. Zu den Impfzeiten und zur Anmeldung im LUKS gelangt man auf www.luks.ch.
Unterlagen für Booster-Impfung
Personen, die einen Termin für eine Booster-Impfung erhalten, müssen zur Impfung ihr Impfzertifikat mitbringen. Es dient als amtlicher Nachweis, dass die letzte Impfung länger als sechs Monate her ist und welcher Impfstoff verwendet wurde. Personen ohne Zertifikat müssen zurückgewiesen werden. Zudem ist ein amtlicher Ausweis mitzubringen und, falls vorhanden, die Krankenkassenkarte.
Genesenenzertifikat
Der Bundesrat hat am 3. November 2021 entschieden, dass die Gültigkeit der Genesenenzertifikate in der Schweiz von 180 Tagen auf 360 Tage verlängert wird. Personen, die ein Genesenenzertifikat besitzen, müssen nichts unternehmen, damit ihr Zertifikat über die aufgedruckten 180 Tage hinaus gültig bleibt. Der Bund hat die Prüfsoftware angepasst. Die Prüftsoftware des Zertifikats ignoriert das aufgedruckte Gültigkeitsdatum. Das bedeutet, dass das Genesenenzertifikat auch nach 180 Tagen weiterhin gültig ist. Da die bisherigen Genesenenzertifikate in der Schweiz neu 360 Tage gültig sind, stellt der Kanton Luzern keine neuen Genesenenzertifikate aus.
Zertifikate nach Antikörpertest
Seit dem 16. November 2021 können Covid-Zertifikate auch für Personen ausgestellt werden, die mit einem aktuellen positiven Antikörpertest (serologischer Test) belegen können, dass sie genesen und über ausreichend Antikörper verfügen. Zertifikate nach einem Antikörpertest sind nur möglich, wenn der Test nach dem 16. November 2021 vorgenommen wurde. Personen, die einen kostenpflichtigen Antikörpertest machen, erhalten das Zertifikat direkt vom Labor zugestellt. Der Kanton Luzern kann keine Zertifikate nach einem Antikörpertest ausstellen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]