Luzern erhält ein neues Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzrecht

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Luzerner Staatskanzlei

Das neue Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz wurde mit Blick auf veränderte Gefahren totalrevidiert und ist seit Anfang 2021 in Kraft. Luzern regelt auf kantonaler Ebene unter anderem die Zuständigkeit für die periodische Kontrolle der Schutzräume und schafft die Grundlage für die kantonale Zivilschutzformation sowie das Ausbildungszentrum Sempach. Der Regierungsrat legt dem Parlament eine entsprechende Gesetzesbotschaft zur Beratung vor.

Die Bedrohungen und Gefahren haben sich in den letzten Jahren verändert. Insbesondere Terrorismus, Cyberattacken, Stromausfälle oder Seuchen haben für die Schweiz mehr Stellenwert erhalten. Daher wurde das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) auf den 1. Januar 2021 hin totalrevidiert. Im Nachgang dazu muss nun auch der Kanton Luzern seine Gesetzgebung anpassen. Dabei sind auch die wichtigsten Erkenntnisse aus den Einsätzen im Zusammenhang mit dem Coronavirus eingeflossen.

Die kantonalen Erlasse werden auf das totalrevidierte Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz abgestimmt. Einerseits werden Begriffsdefinitionen, die im Widerspruch mit dem Bundesrecht stehen, angepasst oder gestrichen. Andererseits wird die bisherige kantonale Reserve, in welche Personen eingeteilt wurden, wenn in einem Kanton bereits genügend Angehörige des Zivilschutzes eingeteilt waren, durch einen gesamtschweizerischen Personalpool ersetzt.

Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass bezüglich der gemeinsamen Kommunikationssysteme von Bund, Kantonen und Dritten lediglich die Zuständigkeiten auf Ebene Kanton zu regeln sind. Weiter führt der Kanton ein Inventar der kritischen Infrastrukturen von kantonaler Bedeutung und hat eine Beratungsfunktion getroffener Schutzmassnahmen inne. Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat diese Aufgaben in der Verordnung dem KFS überträgt. Damit der Kanton seine Aufgabe erfüllen kann, werden die Betreiberinnen und Betreiber von kritischen Infrastrukturen verpflichtet, dem Kanton die erforderlichen Informationen bekannt zu geben.

Rechtsgrundlage für die kantonale Zivilschutz-Formation
Im Zug der notwendigen Anpassungen wurde auch das kantonale Recht à jour gebracht Zum einen soll im Gesetz über den Zivilschutz (SRL Nr. 372; ZSG) eine Grundlage für die vom Kanton bereits seit einigen Jahren betriebene kantonale Zivilschutzformation geschaffen werden. Die sogenannte KAFOLU hat insbesondere die Aufgabe, den kantonalen Kommandoposten zu betreiben. Ergänzend unterstützt sie die Regionen und deckt diverse Spezialaufträge ab. Im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung haben sich verschiedene dieser Aufgaben der KAFOLU als unentbehrlich herausgestellt, insbesondere der Betrieb des Kommandopostens.

Zum anderen ist vorgesehen, dass die Zuständigkeit für die periodische Kontrolle der Schutzräume von den Gemeinden auf den Kanton übergeht. Dadurch werden die Aufgaben der Steuerung des Schutzraumbaus und der Schutzraumkontrolle beim Kanton gebündelt.

Entschädigungen der Zivilschutzorganisationen für Einsätze
Die Erfahrungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, haben gezeigt, dass auch die Entschädigungen, die Behörden für ZSO-Einsätze bei Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen zu bezahlen haben, im Voraus festzulegen sind. Die Botschaft nimmt die Erkenntnisse aus der Vernehmlassung sowie aus einem Gedankenaustausch mit den Zivilschutzorganisationen (ZSOs) und ihren Kommissionen auf, bei dem es in erster Linie um die Entschädigungen bei ZSO-Einsätzen ging. In der Verordnung soll für überregionale Katastropheneinsätze eine Pauschale von 50 Franken pro Tag und Mann und für die nationalen bzw. kantonalen Einsätze zugunsten der Gemeinschaft ein Tagessatz von 90 Franken festgelegt werden.

Reorganisationsbestrebungen auch ohne Gesetzesrevision möglich
Zudem wird auch die Reorganisation der Zivilschutzregionen in der Botschaft thematisiert. Ende August 2021 haben die Zivilschutzkommissionen Entlebuch, Napf, Sursee und Wiggertal dem Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) mitgeteilt, dass sie ihre Zivilschutzorganisationen per 1. Januar 2023 zur ZSO Nord-West zu fusionieren gedenken, wodurch die Ressourcen gebündelt werden können. Dieser Zusammenschluss kann im Rahmen der bestehenden Gesetze realisiert werden. Die dereinst zusammengeschlossene Zivilschutzorganisation wird Bataillonsgrösse erreichen. Das ermöglicht eine Führung und Administration durch Vollzeitbeschäftigte. Zudem wird das Rekrutierungsgebiet für Angehörige des Zivilschutzes erheblich vergrössert, was die Alimentierung der jeweiligen Funktionen verbessern wird. Momentan wird deshalb von einer Kantonalisierung Abstand genommen.

Anhang
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