Der Kanton Luzern startet die Vernehmlassung für das Bauprogramm 2023–2026. Die Vernehmlassung dauert vom 19. November 2021 bis zum 28. Januar 2022. Behörden, regionale Entwicklungsträger, Parteien und Interessenverbände sind eingeladen, sich über das Online-Tool «E-Mitwirkung» einzubringen.
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement gibt den Entwurf für das neue Bauprogramm für die Kantonsstrassen in die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren dauert vom 19. November 2021 bis zum 28. Januar 2022. Die Ergebnisse daraus werden ausgewertet und das bereinigte Bauprogramm 2023–2026 für die Kantonsstrassen wird dem Regierungsrat anschliessend zur Verabschiedung an den Kantonsrat unterbreitet. Über die definitive Aufnahme und die Zuordnung der Vorhaben in die einzelnen Töpfe des neuen Bauprogramms wird der Kantonsrat voraussichtlich Ende 2022 entscheiden.
Bauprogramm basierend auf bewährter Struktur
Zurzeit werden im Auftrag des Kantonsrates und des Regierungsrates im Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement mehrere wichtige strategische Planungsinstrumente und Planungsgrundlagen mit Mobilitätsbezug erarbeitet oder revidiert. Dazu gehören das Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern», der Kantonale Richtplan, der öV-Bericht sowie der Planungsbericht Klima und Energie. Damit befinden sich sämtliche für die Erarbeitung des Bauprogramms massgebenden behördenverbindlichen strategischen Grundlagen in Erarbeitung bzw. Revision und stehen noch nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund wird das Bauprogramm 2023–2026 für die Kantonsstrassen basierend auf den aktuell gültigen behördenverbindlichen strategischen Grundlagen nach der bisherigen bewährten Struktur und dem bekannten Vorgehen des aktuell gültigen Bauprogramms erarbeitet. Damit mögliche aus den künftigen strategischen Planungsinstrumenten resultierende Vorhaben wie etwa Radverkehrsanlagen in der neuen Bauprogrammperiode bearbeitet werden können, sind im Entwurf zum neuen Bauprogramm 2023–2026 dafür zusätzliche neue Sammelrubriken berücksichtigt.
Beibehalten werden auch das bekannte System der Töpfe und der Sammelrubriken sowie die Entscheidungskriterien für die Aufnahme und Zuordnung von Vorhaben in die Töpfe A bis C. Im Topf A befinden sich die in der Programmperiode 2023–2026 zu planenden und/oder auszuführenden Bauvorhaben. Im Topf B sind alle zu planenden Vorhaben aufgeführt. Alle weiteren Vorhaben werden dem Topf C zugeteilt.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Innovation
Luzern steht für Zusammenhalt
Luzern steht für Nachhaltigkeit[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]