Gurtnellen / Erstfeld: Teil des linken Reussuferwegs wird zu Gunsten der Natur gesperrt

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Die neue Unterführung für Fussgänger und Velofahrer Bielenhof

Der linke Reussuferweg in Fliessrichtung zwischen der Wildunterführung Bielenhof und der A2-Unterführung Männigen in Erstfeld und Gurtnellen wird im Interesse der Förderung der Artenvielfalt gesperrt.

Die im Auftrag des Bundesamts für Strassen (ASTRA) ausgeführte neue Fussgänger- und Velofahrer- Unterführung Bielenhof ist abgeschlossen. Neu dürfen Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer nicht mehr direkt neben der Autobahn zirkulieren. Sie müssen durch die ruhigeren und landschaftlich reizvollen Gebiete Wilerschachen, Blüemlismatt und Buchen gehen oder fahren. Die entsprechenden Absperrungen in Form von Metalltoren werden nun montiert. Damit wird der Uferweg in diesem Abschnitt auf einer Länge von 1,5 Kilometern für Velos und Personen, die zu Fuss unterwegs sind, unzugänglich gemacht und der Natur überlassen. Damit kann der Kanton Uri entlang der Reuss in zwei Abschnitte (nebst dem Abschnitt in Erstfeld noch im Bereich der Reussmündung am Urnersee) die Vorgaben der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung erfüllen, wonach Uferbereiche für die Artenvielfalt besonders zu schützen sind.

Für den Bau des Kraftwerks Amsteg II zwischen Erstfeld und Amsteg war 1994 direkt neben der Autobahn A2 in einem dannzumal mehrheitlich naturnahen und für Fussgänger und Velofahrer nicht zugänglichen Reussuferabschnitt ein Trassee für das Werkgeleis errichtet worden. Eine verbindliche Auflage des bewilligten Gleisbauprojekts war eine Rückbau- und Rekultivierungspflicht eines rund 1,5 Kilometer langen Abschnitts nach Abschluss der Bauarbeiten. In den übrigen Abschnitten musste das Trasse nicht zugunsten der Natur rückgebaut werden. Es wurde als neuer Wander- und Radweg der Bevölkerung zugänglich gemacht. 1998 baute die AlpTransit Gotthard AG das Werkgeleise zurück. Auf Ersuchen des Kantons Uri wurde – im Einvernehmen mit dem Bund – auf eine vollständige Renaturierung des Geländes insofern verzichtet, als im betroffenen Abschnitt der Uferweg für den Gewässerunterhalt erhalten bleiben konnte. Dieser Abschnitt müsse aber für Personen unzugänglich gemacht werden um Lebensraum für störungsempfindliche Tierarten zu bieten.

Verwaltungsbeschwerden abgewiesen

Am 9. Oktober 2015 veröffentlichte die Baudirektion Uri im Amtsblatt mehrere Verkehrsbeschränkungen für den linken Reussuferweg in Fliessrichtung zwischen Männigen und Bielenhof. Dazu gehörten ein allgemeines Fahrverbot und ein Verbot für Fussgänger und Tiere (z.B. Hunde, Pferde) auf dem oben genannten Abschnitt. Ziel der Beschränkungen war es, im betroffenen Uferabschnitt im Sinne der Naturschutzgesetzgebung einen ökologisch wertvollen Lebensraum für störungsempfindliche Arten wiederherzustellen und zu erhalten. Dagegen wurden beim Regierungsrat diverse Einsprachen in Form von Verwaltungsbeschwerden eingereicht, die aber alle abgewiesen wurden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]