Bebauungsplan Pilatusstrasse Sursee liegt öffentlich auf

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Bebauungsplan Pilatusstrasse Frontansicht Ringstr

Der Bebauungsplan Pilatusstrasse liegt vom 13. Dezember 2021 bis zum 14. Januar
2022 öffentlich auf. Er gibt die Rahmenbedingungen für die Bebauung und
Freiraumgestaltung der Parzelle Nr. 468 zwischen Bahnhof und dem Möbelhaus Ulrich
im Gebiet Chotten vor. Die Bauherrschaft plant ein Wohn- und Geschäftshochhaus zu
realisieren. Rückmeldungen aus dem Mitwirkungsverfahren, die zur Optimierung des
Projekts beitragen, hat der Stadtrat in den Bebauungsplan aufgenommen.


Der Bebauungsplan Pilatusstrasse betrifft die Parzelle Nr. 468 zwischen Bahnhof und dem
Möbelhaus Ulrich im Gebiet Chotten. Auf dem derzeit nahezu unbebauten Areal besteht
grosses Entwicklungspotenzial. Die im Jahr 2019 revidierte Bau- und Zonenordnung der
Stadt Sursee sieht für das zentral gelegene Grundstück mit einer Bebauungsplanpflicht die
Möglichkeit von einem Hochhaus vor. Seit Juli 2020 haben die Verantwortlichen in enger
Zusammenarbeit mit der Stadt Sursee den Bebauungsplan erarbeitet. Auf dieser Grundlage
soll auf dem Areal ein attraktives Wohn- und Geschäftshochhaus entstehen. Die hohe
bauliche Dichte und die öffentlich zugänglichen Aussenräume mit einer hohen
Aufenthaltsqualität leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stadtentwicklung. Mit dem
Bebauungsplan werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für den Bau des 50 Meter
hohen Gebäudes und die Freiraumgestaltung des Areals eigentümerverbindlich festgelegt.


Für den Surseer Stadtrat ist klar: Die Entwicklung an einer solch zentralen Lage hat hohen
Ansprüchen in den Bereichen Städtebau, Architektur, Freiraumgestaltung, Sozialraum,
Erschliessung, Mobilität und Energie zu genügen. «Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt
diese Kriterien», sagt Bauvorsteher Romeo Venetz. «Gemeinsam mit der Bauherrschaft
konnten wir das Projekt in den vergangenen Monaten weiter optimieren.» Vor allem die
Gestaltung der Aussenräume kommt der ganzen Bevölkerung zugute und macht den Ort
attraktiver. Auf dem begrünten öffentlichen Platz wird es Bauminseln, einen Brunnen und
Sitzgelegenheiten geben. Geplant sind ein Restaurant und verschiedene Ladenlokale.


Öffentliche Mitwirkung und kantonale Vorprüfung

Als weiterer Meilenstein in der Entwicklung des Bebauungsplans wurde die Bevölkerung von
Sursee von Ende August bis Ende September 2021 zur Mitwirkung eingeladen. Gleichzeitig
wurde die kantonale Vorprüfung abgeschlossen. Im Rahmen der Mitwirkung sind bei der Stadt
sieben schriftliche Eingaben, insbesondere zu den Themen Schattenwurf, Schallreflexionen,
Verkehr, Begrünung des Areals und die angrenzende Bahnhofsplanung, eingegangen. Diese
Anliegen sowie die Stellungnahmen und Anträge der kantonalen Dienststellen wurden mit der
Bauherrschaft geprüft und der Bebauungsplan weiter optimiert.


Vor allem bezüglich des Grün- und Freiraums wurde der Bebauungsplan zugunsten von mehr
natürlichen und bepflanzten Bodenflächen angepasst. Dadurch wird die Grünflächenziffer auf
zwei Drittel der Umgebungsfläche erhöht. Zum Schattenwurf wurden im Planungsbericht die
Erläuterungen präzisiert.


Bezüglich Lärmschutznachweis, Mobilitätskonzept und Verkehrsbericht gaben die
zuständigen kantonalen Stellen grünes Licht. Das Richtprojekt ist auf den Masterplan Bahnhof
Sursee abgestimmt.


Öffentliche Auflage

Der Bebauungsplan liegt vom 13. Dezember 2021 bis zum 14. Januar 2022 in der
Stadtverwaltung an der Centralstrasse 9 auf. Gleichzeitig sind die Dokumente auch auf der
Homepage der Stadt Sursee aufgeschaltet. In diesem Zeitraum können die
Bebauungsplanunterlagen eingesehen und Einsprache erhoben werden.


Nächste Schritte

An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 wird Bauvorsteher Romeo Venetz
den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Änderungen des Bebauungsplans seit der
öffentlichen Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung sowie das weitere Vorgehen
vorstellen. Abhängig von den Einsprachen während der öffentlichen Auflage ist vorgesehen,
dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung vom 30. Mai
2022 über den Bebauungsplan Pilatusstrasse und allfällig nicht gütlich erledigte Einsprachen
befinden können. Im Anschluss erfolgt die Genehmigung des Bebauungsplans durch den
Regierungsrat. Das Bauprojekt wird weiter durch die Stadtbaukommission begleitet und
durchläuft das ordentliche Baubewilligungsverfahren.



Die Dokumente für die öffentliche Auflage sind ab Montag, 13. Dezember 2021 unter
www.sursee.ch/baugesuche.ch einsehbar.
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