Im Jahr 2022 stehen gut 19 Mio. Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung. Enthalten ist ein namhafter Betrag aus dem Fonds für nicht ausbezahlte Prämienverbilligung, um die pandemiebedingten Einkommensausfälle der Urner Bevölkerung abzufedern. In der Regel muss nach wie vor kein Antrag für Prämienverbilligung gestellt werden. Die ersten Entscheide werden den Versicherten frühestens Ende Januar 2022 verschickt.
Zusätzliche Mittel
Der Bund stellt 2022 gut 12 Mio. Franken für die Verbilligung der Urner Krankenkassenprämien zur Verfügung. Wie in den Vorjahren hat der Landrat ergänzend die Summe von 4,5 Mio. Franken genehmigt. Hinzu kommen gut 2,5 Mio. Franken aus dem Prämienverbilligungsfonds. Der Regierungsrat will diesen grösseren Fondsbetrag einsetzen, um aus sozialpolitischen Gründen den pandemiebedingten Rückgang der Urner Einkommen abzufedern.
Steuerungsgrössen 2022
Wie in den Vorjahren bilden die mittleren Prämien der Urner Versicherten die Richtprämien zur Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs. Die von den Krankenkassen ermittelten mittleren Prämien entsprechen dem durchschnittlichen Prämienvolumen pro versicherte Person und berücksichtigen auch die gewählten Sparmodelle. Mit den zur Verfügung stehenden Prämienverbilligungssumme kann der Selbstbehalt der Versicherten von 8,75 Prozent auf 8,50 Prozent gesenkt werden. Dadurch kann die Prämienlast von Versicherten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen im kommenden Jahr gesenkt werden.
Erste Entscheide ab Ende Januar 2022
Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird anhand der Steuerdaten automatisch durch das Amt für Gesundheit berechnet. Alle berechtigten Personen werden anschliessend schriftlich informiert. Wer bis Mitte Februar 2022 noch keinen Entscheid des Amts für Gesundheit erhalten hat, hat entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder verfügt noch über keine rechtskräftigen aktuellen Steuerdaten. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt wie in den vergangenen Jahren an die Krankenkassen. Somit muss nach wie vor kein Antrag auf Prämienverbilligung gestellt werden. Ausnahmen betreffen quellenbesteuerte Personen und Personen, die besondere Umstände geltend machen. Diese Personen müssen einen begründeten Antrag stellen. Das Antragsformular und detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Uri sind im Internet unter der Adresse www.ur.ch/praemienverbilligung erhältlich.
Urner Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung 2022 (in Klammern Werte 2021)
Richtprämie:
Erwachsene (26 Jahre und älter) Fr. 3’504 (Fr. 3’504)
Junge Erwachsene (19 – 25 Jahre) Fr. 2’304 (Fr. 2’364)
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) Fr. 900 (Fr. 912)
Anrechnung des steuerbaren Vermögens: 15 Prozent (15 %)
Selbstbehalt des Prämienverbilligungs-
(PV-Einkommen): 8,50 Prozent (8,75 %)
Obergrenze des mittleren PV-Einkommens1): Fr. 90’000 (Fr. 90’000)
1) Bis und mit diesem PV-Einkommen werden die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligt; darüber entfällt die Mindestgarantie![content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]
Im Einklang mit seinen Leitgedanken für die aktuelle Legislatur 2020 bis 2024 und mit Blick auf den Zielerreichungsgrad im vergangenen Jahr hat der Erziehungsrat des Kantons Uri die Jahresziele 2022 festgelegt. Auch im neuen Jahr hat der digitale Wandel an der Volksschule hohe Priorität beim Erziehungsrat.
Für seine Arbeit in der aktuellen Legislatur verfolgt der Erziehungsrat des Kantons Uri den Grundsatz, dass alle an der Volksschule Beteiligten in einem Klima der gegenseitigen Wertschätzung partnerschaftlich zusammenarbeiten. Im Rahmen dieses Grundsatzes gelten fünf Leitgedanken:
- Uri hat eine starke Volksschule, in der alle Kinder und Jugendlichen ihren Platz finden.
- Kinder und Jugendliche erwerben eine umfassende, ganzheitliche Bildung.
- Lehrpersonen sind Fachpersonen für das Lernen und beteiligen sich aktiv an den Entwicklungsprozessen ihrer Schule.
- Dank Schulleitungen sind alle Schulen professionell geleitet; sie erfüllen ihren Auftrag und überprüfen und entwickeln die Qualität systematisch.
- Das Schulsystem im Kanton Uri gewährleistet Kontinuität und entwickelt sich aufgrund gesellschaftlicher und pädagogischer Ansprüche ständig weiter.
Hohe Ziele für die Weiterentwicklung der Volksschule angepeilt
Im Einklang mit diesen Leitgedanken und mit Blick auf den Zielerreichungsgrad im vergangenen Jahr hat der Erziehungsrat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2021 die Jahresziele 2022 festgelegt, und zwar wie folgt:
- Der Bericht der Evaluation «Einführung LP 21» liegt vor und entsprechende Massnahmen sind beschlossen.
- Die Teilprojekte aus dem Projektauftrag «Digitaler Wandel an der Volksschule» werden umgesetzt.
- Der Schlussbericht zur Optimierung und Weiterentwicklung der Begabungs- und Begabtenförderung im Kanton Uri ist vom Erziehungsrat behandelt.
- Die Weiterentwicklung der Oberstufenmodelle wird durch das Amt für Volksschulen begleitet und der Erziehungsrat wird regelmässig darüber informiert.
- In Zusammenarbeit mit der kantonalen Austauschverantwortlichen haben die Schulen ein Austauschkonzept erstellt.
- Die zukünftige Rolle des Kantons bei der Unterstützung der Schulen in Bezug auf Mobilität und Austausch der Schülerinnen und Schülern ist geklärt und allfällige Ressourcen sind bereitgestellt.
- Das revidierte Bildungsgesetz ist von Landrat und Volk beschlossen, und das Projekt zur Revision der Anschlussgesetzgebung ist gestartet.
- Das Reglement über die Anstellung und Weiterbildung ist unter Berücksichtigung des kantonalen Projekts «Teilrevision Personalverordnung/
Personalreglement» überarbeitet. - Das Konzept zur Berufseinführung von Volksschullehrpersonen ist vom Erziehungsrat beschlossen.
- Die dem Erziehungsrat obliegenden Beschlüsse zur Optimierung des Betriebs der Schulbibliotheken sind gefällt.
- Eine Auslegeordnung zu den Schnittstellen mit dem Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri ist gemacht, und zwar als Teil des Projekts «Vision/Leitbild bwz uri) des bwz uri.
- Stärkung der politischen Bildung: Der Schlussbericht der Projektgruppe ist vom Erziehungsrat behandelt; die Ergänzung des Online-Lehrmittels URwegs mit Aufgabensets zur politischen Bildung sind erstellt.
- Die aktuellen Pensen der Schulleitenden sind erhoben und auf ihre Rechtskonformität geprüft.
- Das bestehende Modell der Entwicklung und Qualitätssicherung an der Volksschule wird mit den Beteiligten analysiert; die Standards Uri sind für die Periode 2023 bis 2027 angepasst.
- Eine Projektgruppe erarbeitet unter Berücksichtigung der aktuellen Schul- und Unterrichtsentwicklung einen Bericht zum Thema «Hausaufgaben an der Urner Volksschule».
Jahresziele 2021 fast vollständig erreicht
Rückblickend zeigt sich, dass der Erziehungsrat die wichtigsten Ziele für das Jahr 2021 fast vollständig erreicht hat. Die Einführung des Lehrplans 21 an der Volksschule konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die ICT-Richtlinien wurden überarbeitet, so dass ab dem Schuljahr 2022/2023 das 1-to1-Computing ab der 5. Primarklasse eingeführt werden kann. Das neue Französisch-Lehrmittel wurde eingeführt und eine Broschüre zum Fremdsprachenunterricht zur Unterstützung der Einführung der neuen Fremdsprachenlehrmittel wurde erarbeitet. Fortschritte gemacht hat auch die Stärkung der politischen Bildung, wo die angestossenen Massnahmen in Umsetzung sind. Bei der Revision des Schulgesetzes schliesslich konnte im Herbst 2022 die Vernehmlassung durchgeführt werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]