Der Regierungsrat begrüsst die Änderungen des Umweltschutzgesetzes mit einigen Anmerkungen

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat die Kantone eingeladen, zur Revision des Umweltschutzgesetzes Stellung zu nehmen. Die Vorlage betrifft die Bereiche Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Informations- und Dokumentationssysteme, Strafrecht sowie die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Der Luzerner Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich, hat aber in einzelnen Bereichen noch Überarbeitungsbedarf erkannt. Im Bereich Lärm, insbesondere betreffend die Innenverdichtungen in lärmbelasteten Gebieten, sind noch Präzisierungen bzw. Optimierungen zu prüfen. Weiter erachtet der Regierungsrat im Bereich Altlasten die in der Vorlage geplante Befristung von Bundesbeiträgen als kritisch. Deshalb setzt er sich für eine Fristerstreckung der Subventionierung sowie der pauschalen Abgeltungen von Untersuchungen und Sanierungen von Altlasten im Hinblick auf den Abschluss der Altlastenbearbeitung ein. Die Möglichkeit, dass der Bund künftig auch private Organisationen, die an sie delegierte Aufgaben der Aus- und Weiterbildung zum Umgang mit Pflanzenschutzmittel ausüben, finanziell unterstützen kann, begrüsst der Regierungsrat ausdrücklich.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]