Der Bundesrat hat am 12. Januar 2022 beschlossen, dass die Isolations- und Quaräntezeit auf fünf Tage verkürzt wird. Dies gilt seit heute Donnerstag, 13. Januar 2022 und damit auch für alle Personen, die sich bereits in Isolation oder Quarantäne befinden. Personen, die seit mindestens fünf Tagen in Isolation sind und seit mindestens 48 Stunden keine Symptome haben, können sich somit selbst aus der Isolation entlassen.
Um die Isolationsanordnung (Nachweis für die Dauer der Isolationszeit) zu erhalten, muss die aus der Isolation entlassene Person ein E-mail senden an ct3@ur.ch mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Isolationsbeginn und Isolationsende. Sie werden danach innert weniger Tage die Isolationsanordnung erhalten.
Aufgrund dem massiven Anstiegs der positiven Fälle im Kanton Uri in den letzten Tagen und Wochen stösst das Contact Tracing im Kanton Uri an die Grenzen. Daher kann es zu Wartezeiten und zu Verzögerungen bei der telefonischen Kontaktaufnahme oder beim Versand von Anordnungen kommen. Wir bitten um Verständnis und Geduld.
Zusätzlich werden sukzessive verschiedene Prozesse im Contact Tracing automatisiert. Eine erste Massnahme betrifft das «Genesenen-Zertifikat». Dieses müssen die von einer Covid-Ansteckung genesenen Personen per sofort selber auf der nationalen Plattform der Nationalen Antragsstelle Covid-Zertifikat unter https://covidcertificate-form.
Dieser Newsletter kann unter https://www.ur.ch/
Sonderstab Covid-19