Mitteilungen des Urner Regierungsrats

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Gruppenbild des Urner Regierungsrats unter Wahrung der Abstandsregeln: (vorne, von links) Landesstatthalter Urs Janett, Landammann Urban Camenzind, Landweibel Erwin Gisler; (Mitte, von links) Beat Jörg, Roger Nager, Dimitri Moretti; (hinten, von links) Daniel Furrer, Christian Arnold und Kanzleidirektor Roman Balli.

Regierungsrat will Aufhebung der Covid-Massnahmen in einem einzigen SchrittDer Regierungsrat hat im Rahmen der Konsultation zu Handen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zu Anpassungen des Massnahmendispositivs und weiteren Verordnungsänderungen Stellung genommen. Der Bundesrat beabsichtigt, die Änderungen anlässlich seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 zu behandeln.

Der Regierungsrat ist für die konsultierte Variante 1. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage soll damit am 17. Februar 2022 in einem Schritt aufgehoben werden.

Aufgehoben wären folgende Schutzmassnahmen:

  • Die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe
  • Die Maskenpflicht in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • Die Einschränkungen privater Treffen
  • Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen

Wegen der nach wie vor hohen Viruszirkulation will der Regierungsrat in einer Übergangsphase die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr beibehalten, da hier viele Personen in einen engen und längeren Kontakt miteinander sein können.

Der Regierungsrat ist dafür, dass die bei der Einreise in die Schweiz geltende 3G-Regel aufgehoben wird und dass auf die bei der Einreise in die Schweiz geltende Kontaktdatenerhebung verzichtet wird. Auch mit den weiteren Vorschlägen des Bundesrats zur schrittweisen Aufhebung der Massnahmen ist der Regierungsrat einverstanden.

 

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Aufhebung des Kantonalen Covid-19-Reglements

Der Bundesrat hat vergangene Woche die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gelockert und entschieden, die Home-Office-Pflicht und die Quarantäne sofort aufzuheben und die Konsultation zu weitreichenden Lockerungsschritten zu starten. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gelten hingegen weiterhin.Der Regierungsrat hebt seinerseits das Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus (Kantonales Covid-19-Reglement) vom 9. August 2021 per Mittwoch, 9. Februar 2021 auf. Trotz hoher Infektionszahlen ist eine Überlastung der Spitäler in den vergangenen Wochen ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen. Grund dafür dürfte die hohe Immunität der Bevölkerung durch die Impfung und frühere Erkrankungen sein. Patientinnen und Patienten mit einer Infektion mit der Delta-Variante sind immer noch die Hauptlast für die Spitäler. Schwere Krankheitsverläufe mit der Omikron-Variante bleiben selten.Im kantonalen COVID-19-Reglement war unter anderem Folgendes vorgeschrieben:

  • Zugang zu repetitiven Gratistests und Teilnahmepflicht für bestimmte Personenkreise
  • Maskentragpflicht in den Innenräumen des Kantonsspitals Uri und der sozialmedizinischen Institutionen
  • Zertifikatspflicht für den Zutritt zu den Innenräumen des Kantonsspitals Uri und der sozialmedizinischen Institutionen
  • Maskentragpflicht in Innenräumen von Schulen sowie von Tagesstrukturangeboten (Ausnahme: Kinder bis und mit sechster Primarstufe, Personen mit Maskendispens und spezifische Unterrichts- und Betreuungssituationen)

Indem auf spezifische kantonale Regelungen verzichtet wird, gelten somit die auf Bundesebene geltenden Regeln. Der Bundesrat will frühestens per 17. Februar 2022 alle Massnahmen aufheben. Somit dürfte bis zum 17. Februar 2022 die bundesrätlich verordnete Maskentragepflicht für die Sekundarstufe II bestehen bleiben sowie die bundesrätliche Empfehlung gelten, an allen Schulen repetitiv zu testen.Die kantonale Aufhebung der Testangebotspflicht an den Schulen bedeutet nicht zwangsläufig, dass an den Schulen keine Tests mehr angeboten werden. Von den Schulleitungen ist selbstständig zu entscheiden, ob die Tests weiterhin angeboten werden sollen. Solange die seriellen Tests bundesseitig finanziert werden, wird der Kanton auch dafür sorgen, dass die obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II – ebenso wie die gesundheits- und sozialmedizinischen Einrichtungen und die Urner Unternehmen – Zugang zur seriellen Massentests haben und diese ihren Mitarbeitenden unentgeltlich zur Verfügung stellen können. Sobald sich der Bund aus der Finanzierung der seriellen Testungen zurückzieht, werden diese nicht mehr angeboten. Dieselben Fragen stellen sich auch in den Gesundheitseinrichtungen. Auch hier ist von den Leitungen selbstständig zu entscheiden, ob die Test­angebote und weitere Massnahmen weiterhin gelten sollen.Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Christian Arnold, Telefon +41 41 875 2159, E-Mail ch.arnold@ur.ch Weiterlesen

Gratulation zum Dienstjubiläum

Beat Musch, Altdorf, Abteilungsleiter beim Amt für Steuern, ist am 1. März 1997 in die Kantonsverwaltung eingetreten und erfüllt somit am 28. Februar 2022 das 25. Dienstjahr. Der Regierungsrat gratuliert Beat Musch zum Dienstjubiläum und dankt ihm für die geleistete Arbeit im Dienst des Kantons Uri.

Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Urs Janett, Telefon +41 41 875 2137, E-Mail urs.janett@ur.ch

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Ermächtigung zur Erhebung von Ordnungsbussen auf der Güterstrasse Obflüe-Wissenboden-Biel, Gemeinden Bürglen und Spiringen

Der Regierungsrat hat Matthias Arnold, Bürglen, ermächtigt, bei Übertretungen von Verkehrsbeschränkungen auf der Güterstrasse Obflüe-Wissenboden-Biel, Gemeinden Bürglen und Spiringen, Ordnungsbussen zu erheben. Die Ermächtigungen von Heinrich Estermann und Josef Brand werden von ihrer Funktion als Kontrollorgane entbunden.

Rückfragen von Medienschaffenden:  Regierungsrat Dimitri Moretti, Telefon +41 41 875 2799; E-Mail Dimitri.Moretti@ur.ch

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Erneuerung von zwei Seilbahnkonzessionen

Der Regierungsrat hat der Luftseilbahn Attinghausen-Brüsti AG, Attinghausen, gemäss kantonalem Seilbahnreglement die Konzession zum Betrieb der Personenseilbahn Attinghausen-Kohlplatz, Gemeinde Attinghausen, erteilt. Die untere Sektion der Luftseilbahn aufs Brüsti wurde im Jahre 1954 als doppelspurige Pendelbahn erstellt und 1982 umgebaut, mit gleichzeitiger Erhöhung der Nutzlast von vier auf sechs Personen oder 480 kg Material.

Der Drahtseilbahngenossenschaft Witterschwanden-Kesselberg, Bürglen, wird gemäss kantonalem Seilbahnreglement zum Betrieb der Personenseilbahn Witterschwanden-Acherberg, Gemeinde Bürglen, erteilt. Es handelt sich dabei um die erste Sektion der Seilbahnanlage Witterschwanden-Acherberg-Kesselberg. Die Luftseilbahn wurde im Jahre 1956 als doppelspurige Pendelbahn erstellt und 1982 umgebaut. Die Seilbahn hat eine Nutzlast von vier Personen oder 400 kg Material.

Beide Konzessionen sind auf 20 Jahre, das heisst bis zum 31. Januar 2042 befristet[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]