Justiz- und Sicherheitskommission für Anpassung der Gesetze über Bevölkerungs- und Zivilschutz

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Luzerner Staatskanzlei

Die Justiz- und Sicherheitskommission des Kantonsrates unterstützt einstimmig und ohne Veränderungen die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen der Gesetze über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz.

Die Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrates (JSK) hat unter dem Vorsitz von Inge Lichtsteiner-Achermann (Die Mitte, Egolzwil) die Anpassung der kantonalen Gesetze über den Bevölkerungsschutz und über den Zivilschutz vorberaten. Diese Erlasse sind auf das am 20. Dezember 2019 totalrevidierte Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz abzustimmen, so dass sie die veränderten Bedrohungen und Gefahren des Terrorismus, von Cyberattacken, Stromausfällen oder Pandemien berücksichtigen.

Die Gelegenheit wurde auch für weitere Gesetzesänderungen genutzt, die sich aus den bisher gemachten Erfahrungen ergeben. Im Gesetz über den Zivilschutz wird eine Grundlage für die vom Kanton bereits seit einigen Jahren betriebene kantonale Zivilschutzformation geschaffen. Zudem wird die Zuständigkeit für die periodische Kontrolle der Schutzräume von den Gemeinden auf den Kanton übergehen. Schliesslich sollen die Entschädigungen für bestimmte Einsätze kantonsweit einheitlich festgelegt werden. Die Vereinheitlichung betrifft zum Einen Entschädigungen für Einsätze bei Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen, die ausserhalb des Gebietes einer Zivilschutzregion erfolgen. Diese Entschädigungen sind von der Hilfe empfangenden Gemeinde zu bezahlen. Zum Anderen sind Entschädigungen für nationale und kantonale Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft betroffen; diese sind vom Verursacher zu bezahlen. Die Entschädigungen für regionale und kommunale Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft sollen weiterhin von der aufbietenden Stelle, also der regionalen Zivilschutzorganisation, festgelegt werden.

Personelle Unterdotierung: Bund ist gefragt
Die Weiterentwicklung der Strukturen des Zivilschutzes ist nicht Gegenstand der vorliegenden Gesetzesänderung. Die Kommission zeigte sich aber damit einverstanden, dass der Zivilschutz in Luzern nicht kantonalisiert wird. Eine Kantonalisierung des Zivilschutzes erachtet die Kommission nicht als prioritär, weil Bemühungen bestehen, dass sich die bisherigen Zivilschutzorganisationen Entlebuch, Napf, Sursee und Wiggertal zur Zivilschutzorganisation Nord-West zusammenschliessen. Die Kommission hat auch die Thematik der fehlenden personellen Ressourcen diskutiert. Aus Sicht des Regierungsrates wird in diesem Zusammenhang vor allem vom Bund erwartet, dass er durch angepasste Dienstpflichtenmodelle zur Attraktivierung des Zivilschutzes beiträgt. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Problematik der personellen Unterdotierung des Zivilschutzes mit der vorliegenden Gesetzesanpassung nicht gelöst werden kann. Die JSK hat die Gesetzesanpassungen einstimmig und ohne Anpassungen gutgeheissen.

Der Kantonsrat wird die Anpassung des kantonalen Bevölkerungs- und Zivilschutzrechts voraussichtlich an der Session vom 21. und 22. März 2022 beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]