Der Regierungsrat hat den Beitritt des Kantons Luzern zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) beschlossen. Die IVöB 2019 vereinheitlicht das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem Bundesrecht.
Der Beitritt zur IVöB 2019 muss vom Kantonsrat genehmigt werden. Dieser ist auch für den Erlass des Einführungsgesetzes zur IVöB 2019 zuständig, das die notwendigen Ausführungsbestimmungen enthält.
Die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) führt zu einer Vereinheitlichung der Vorschriften im kantonalen Beschaffungsrecht, das in den Kantonen, Städten und Gemeinden zur Anwendung kommt. Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, betont: «Mit dieser Vereinheitlichung nehmen wir ein grosses Anliegen der Wirtschaft auf.» Bis anhin verfügt jeder Kanton über ein eigenes, von den Lösungen in den anderen Kantonen abweichendes Beschaffungsrecht. «Das führt oft zu grossem zusätzlichen Aufwand seitens der Unternehmen», weiss Regierungsrat Fabian Peter.
Die IVöB 2019 entspricht fast vollständig dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Harmonisierung der nationalen Beschaffungsordnungen bringt auf kantonaler und kommunaler Ebene Vorteile mit sich. Dies dank einem gemeinsamen Beschaffungsleitfaden, aufeinander abgestimmten Aus- und Weiterbildungen und einer einheitlicheren Rechtsprechung.
Weg vom reinen Preiswettbewerb hin zum Qualitätswettbewerb
Neben der Harmonisierung der Rechtsordnungen von Bund und Kantonen, die den Anbietenden und den Vergabestellen zu Gute kommt, wird das öffentliche Beschaffungsrecht mit dem Beitritt zur IVöB 2019 modernisiert. So soll etwa die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen stärker berücksichtigt werden. «Im Zentrum steht ein eigentlicher Paradigmawechsel, weg vom reinen Preiswettbewerb hin zu einem Qualitätswettbewerb», fasst Wirtschaftsdirektor Fabian Peter zusammen. Dies soll mit der zwingenden Berücksichtigung der Qualität der zu beschaffenden Leistung erreicht werden. «Die Nachhaltigkeit bei der Vergabe stärker zu gewichten, ist auch ein Zeichen unserer Zeit», fügt Fabian Peter hinzu.
Vernehmlassungsteilnehmende für Beitritt
Bei der IVöB 2019 handelt es sich um ein sogenannt abschliessendes Gesetz. Deshalb müssen nur noch wenige kantonale Ausführungsbestimmungen wie etwa die zuständige Beschwerde- und Aufsichtsinstanz in einem Einführungsgesetz festgelegt werden. Das aktuell gültige Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen (öBG) sowie die dazugehörende Verordnung (öBV) werden bei einem Beitritt zur IVöB 2019 aufgehoben.
Der Entwurf des Einführungsgesetzes befand sich vom 22. Juni bis am 31. Oktober 2021 in der Venehmlassung. Die Vernehmlassungsteilnehmenden haben sich einstimmig für einen Beitrittt zur IVöB 2019 ausgesprochen und die in der IVöB 2019 umgesetzte stärkere Gewichtung von nachhaltigen Beschaffungen positiv aufgenommen. Gestützt auf die Vernehmlassung wurde der Entwurf des Einführungsgesetzes noch mit den zusätzlichen Zuschlagskriterien «unterschiedliches Preisniveau in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird» sowie der «Verlässlichkeit des Preises» ergänzt, welche auch im Bundesgesetz vorgesehen sind. Derzeit führt der Bund verschiedene Pilotprojekte durch, um praktische Erfahrungen mit der Anwendung dieser beiden neuen Zuschlagskriterien zu sammeln.
In der Botschaft zur Revision des Beschaffungsrechts beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Genehmigung des Beitritts zur IVöB 2019 sowie die Zustimmung zum Entwurf des Einführungsgesetzes zur IVöB 2019.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Nachhaltigkeit[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]