Aufnahme von Ukrainerinnen und Ukrainern – Kanton und Gemeinden sind gefordert

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Kanton Uri

Der Krieg in der Ukraine hat zu einem Flüchtlingsstrom von Ukrainerinnen und Ukrainern geführt. Erste Geflüchtete sind auch im Kanton Uri angekommen. Seitens des Kantons koordiniert die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion den Austausch mit dem Bund und mit anderen Kantonen sowie den innerkantonalen Informationsfluss. So wurden die Urner Gemeinden bereits am 17. März 2022 im Rathaus über die Mechanismen der Unterbringung und Betreuung von ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainern informiert. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden wurde in der Asylstrategie im Jahr 2017 definiert. Demnach sollen die Gemeinden stark in die Aktivitäten eingebunden und so zeitnah wie möglich über Zuweisungen informiert werden. Auch bei in Frage kommenden grossen Unterkünften wird die betroffene Gemeinde vorgängig kontaktiert. Jede Gemeinde muss dazu eine asylverantwortliche Person als Ansprechstelle definieren.

Wohnraum könnte knapp werden

Grundsätzlich funktionieren die Unterbringung und Betreuung der durch den Bund zugewiesenen Geflüchteten im Kanton Uri analog zum bisherigen Asylverfahren. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist im Auftrag des Kantons für die Suche von geeignetem Wohnraum für die ankommenden Geflüchteten zuständig. Je nach Entwicklung der Lage und der Dauer des Krieges werden die vorhandenen Strukturen im Urner Asylwesen nicht ausreichen, um die steigende Zahl der Zugewiesenen aufzunehmen. Derzeit werden die Personen vorwiegend in Mietwohnungen untergebracht. Der Kanton hält jedoch zusammen mit dem SRK nebst freien Wohnungen auch Ausschau nach geeigneten grösseren Unterkünften für die Unterbringung von Ukrainerinnen und Ukrainern. Gleichzeitig ist das SRK daran, sich personell zu verstärken um für die Herausforderungen der nächsten Wochen und Monate gerüstet zu sein.

Flüchtlingsstatus ermöglicht Erwerbstätigkeit

Die Geflüchteten erhalten seitens des Bunds umgehend den Flüchtlingsstatus S. Sie müssen sich dazu beim Bund online oder im zuständigem Bundesasylzentrum (Chiasso) sowie beim kantonalen Amt für Migration registrieren. Weitere Infos dazu gibt es auf www.ur.ch/ukraine Sie erhalten den Schutzstatus ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens. Der Flüchtlingsstatus beinhaltet das Aufenthaltsrecht und das Recht auf Familiennachzug. Kinder können zur Schule gehen. Die Personen erhalten Sozialhilfe wie vorläufig Aufgenommene. Sie können sofort erwerbstätig sein, auch selbständige Erwerbsarbeit ist möglich.

Aktuelle Lage

Derzeit sind 75 Personen in 16 Unterkünften in sieben Urner Gemeinden untergebracht. Es wird aber in den kommenden Wochen noch mit viel mehr Zuweisungen durch den Bund gerechnet. Unter den Aufgenommenen befinden sich auch etliche Kinder, die möglichst bald eingeschult werden sollen. Diese Thematik wird von der Bildungs- und Kulturdirektion koordiniert. Gemeinsam mit den Gemeinden ist man bestrebt, bestmögliche Lösungen zu finden.

Aktuelle Infos stehen im Internet unter www.ur.ch/ukraine zur Verfügung. Zudem steht eine zentrale Infoline per Telefon +41 41 874 34 33 und per E-Mail ukraine@ur.ch zur Verfügung. Diese ist an Werktagen von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt.

Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]