Geflüchtete Personen aus der Ukraine sollen im Rahmen des Bundesprogramms «Unterstützungsmassnahmen von Personen mit Schutzstatus S» unterstützt werden. Der Kanton Luzern äussert sich im Rahmen der Konsultation mehrheitlich zustimmend, kritisiert aber die Höhe des Bundesbeitrags von 750 Fr. pro registrierter Person und Quartal.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat am 25. März 2022 bei den Kantonen das Bundesprogramm «Unterstützungsmassnahmen von Personen mit Schutzstatus S» in Konsultation geschickt. Ziel ist es, schutzsuchende Menschen aus der Ukraine in Anlehnung an Massnahmen der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) rasch und pragmatisch bei der Orientierung im Alltag, bei der Sprachförderung, bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu unterstützen. Dabei sollen die bestehenden Regelstrukturen beziehungsweise Massnahmen im KIP genutzt werden. Das bedeutet, dass Kantone Personen mit Status S den Zugang zu Angeboten gewähren können, welche der Bund über Beiträge an die KIP mitfinanziert. Auch die bestehenden Bundesprogramme «Integrationsvorlehre» oder «Finanzielle Zuschüsse» des SEM stehen Personen mit Status S offen.
Kanton Luzern unterstützt den Schwerpunkt «Sprache»
Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Die Lancierung des Bundesprogramms «Unterstützungsmassnahmen von Personen mit Schutzstatus S» ist eine sinnvolle und geeignete Massnahme, um in der aktuellen Situation gezielte Unterstützungsmöglichkeiten anbieten zu können.»
Der Kanton Luzern unterstützt den Schwerpunkt «Sprache», welcher das alltägliche Leben der betroffenen Personen erleichtert und die Arbeitsintegration vereinfacht. Ebenso unterstützt wird der Schwerpunkt «Kinder und Familien», wobei der Kanton in seiner Stellungnahme empfiehlt, diesen mit der Zielgruppe «Jugendliche» zu ergänzen. Dabei steht insbesondere der Zugang zu nachobligatorischen Schulangeboten mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) im Vordergrund.
Für die Umsetzung des Schwerpunkts «Zugang zum Arbeitsmarkt» sieht der Kanton Luzern im Rahmen des KIP nur beschränkte Möglichkeiten. Diese betreffen ausschliesslich den oben ausgeführten Zugang zu DaZ-Kursen im Hinblick auf die Arbeitsintegration und den Zugang für Jugendliche. Alle anderen Massnahmen im KIP des Kantons Luzern im Bereich der Arbeitsintegration sind nicht für die Zielgruppe mit Status S vorgesehen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll deshalb innerhalb der Regelstrukturen erfolgen.
Vorgesehene Pauschale deckt nicht die Kosten der Massnahmen
Weiter weist der Kanton Luzern in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der Bund den am Programm teilnehmenden Kantonen analog zur Globalpauschale pro Quartal einen Betrag von 750 Fr. pro registrierte Person mit Status S auszahlt. Die Unterstützung ist auf ein Jahr befristet. Da die vorgesehene Pauschale die effektiven Kosten der Massnahmen nicht wird decken können, erachtet der Regierungsrat eine Erhöhung der Pauschale als notwendig.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]