Aufgrund des Zustroms von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine sowie weiteren Migrationsbewegungen geht das Staatssekretariat für Migration (SEM) momentan von einer Asylmigration von total 68’000 Personen in die Schweiz aus. Das ergibt knapp 3’300 Zuweisungen an den Kanton Luzern, für die Unterbringungsplätze bereitgestellt werden müssen. Sollte die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Migrationsbereich nicht mehr alleine mit kantonalen Unterbringungsmöglichkeiten und privaten Angeboten gedeckt werden können, so könnte der Regierungsrat eine Zuweisung an die Luzerner Gemeinden beschliessen und die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) mit der Umsetzung beauftragen.
Das SEM rechnet gemäss aktuellem Kenntnis- und Wissensstand bis Ende Mai/Anfang Juni schweizweit mit bis zu 50’000 Zuweisungen von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine. Diese werden nach der Registrierung in den Bundesasylzentren rasch an die Kantone weitergeleitet. Gemäss Prognose des SEM ergeben sich aufgrund von weiteren Migrationsbewegungen im 2022 zusätzliche 18’000 Zuweisungen, für die schweizweit Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Gesamthaft geht das SEM also gemäss aktuellem Kenntnis- und Wissensstand von einer Asylmigration von total 68’000 Personen schweizweit aus. Bei einem Anteil am Verteilschlüssel von 4.8 Prozent für den Kanton Luzern entspricht dies 3’264 Zuweisungen an den Kanton Luzern.
Verteilschlüssel berücksichtigt verschiedene Faktoren
Im Kanton Luzern ist die Belegung in den Zentren und Wohnungen, die der Unterbringung von Schutz- und Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen sowie Flüchtlingen dient, bereits hoch. Aufgrund dieser Situation sowie der vom SEM prognostizierten Migrationsbewegungen fürs 2022 hat der Regierungsrat einen Verteilschlüssel für eine allfällige Zuweisung an die Gemeinden beschlossen. Gemäss Sozialhilfegesetzgebung kann der Kanton die Einwohnergemeinden verpflichten, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, wobei die Kostenübernahme für die Unterkünfte weiterhin beim Kanton verbleibt.
Der Verteilschlüssel, den der Regierungsrat am Dienstag festgelegt hat, berücksichtigt die Bevölkerungsstärke der jeweiligen Gemeinde und die bereits in der jeweiligen Einwohnergemeinde lebende Anzahl von Ausländerinnen und Ausländern mit wirtschaftlicher Sozialhilfe. Ebenfalls in die Verteilung einbezogen werden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die in die Zuständigkeit des Kantons fallen. Gemäss diesem Verteilschlüssel müssten im Falle einer Zuweisung an die Gemeinden pro 1’000 Einwohner 17 Unterbringungsplätze für Personen aus dem Asyl- und Migrationsbereich zur Verfügung gestellt werden.
Verteilschlüssel: «Vorsorgliche Massnahme»
Sollte die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Migrationsbereich nicht mehr alleine mit kantonalen Unterbringungsmöglichkeiten und privaten Angeboten gedeckt werden können, so könnte der Regierungsrat eine Zuweisung an die Luzerner Gemeinden beschliessen und die DAF mit der Umsetzung beauftragen. Die Gemeinden hätten dann zehn Wochen Zeit, um der DAF die gemäss Verteilschlüssel definierten Unterbringungsplätze zu melden. Kommen Gemeinden der Verpflichtung zur Schaffung von Wohnraum nicht nach, so haben sie eine finanzielle Ersatzabgabe an Einwohnergemeinden zu entrichten, in denen mehr Asyl- und Schutzsuchende, vorläufig Aufgenommene sowie Flüchtlinge leben.
Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Ich betone, dass es sich beim Beschluss des Regierungsrates zum Verteilschlüssel um eine vorsorgliche Massnahme handelt. Auf eine Zuweisung an die Gemeinden soll möglichst verzichtet werden. Es handelt sich also um das letzte Mittel.» Sollte das SEM aufgrund eines allfällig länger anhaltenden Krieges seine bisherige Prognose zu schutzsuchenden Personen aus der Ukraine erhöhen, so bliebe eine Erhöhung des Verteilschlüssels vorbehalten.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Zusammenhalt[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]