Der Kanton Luzern begrüsst die vorgeschlagene Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe an das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC). Der Regierungsrat hält aber fest, dass die Pflichten mit einem verhältnismässigen Aufwand umgesetzt werden sollen. Diesbezüglich ist das elektronische Meldeformular positiv zu werten. Grundsätzlich sollten möglichst viele Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen der Meldepflicht unterliegen, um ein möglichst vollständiges Lagebild zu erhalten. Der Kanton Luzern regt hingegen an, kleinere Behörden und Organisationen von der Meldepflicht auszunehmen. Dies ermöglicht eine verhältnismässige Anwendung des neuen Instruments der Meldepflicht.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]