Der Regierungsrat hat folgende Bildungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen: 16- bis 18-jährige Jugendliche werden in die Schulangebote Asyl aufgenommen, die vom Kanton geführt und finanziert werden. Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung wird weiter ermächtigt, Personen mit Schutzstatus S bedarfsorientiert in die bestehenden Strukturen der Deutschförderung aufzunehmen und diese nach Bedarf und in Rücksprache mit den Dienststellen Soziales und Gesellschaft sowie Asyl- und Flüchtlingswesen zu erweitern.
Der Bund finanziert diese Sprachkurse mit, die restlichen Kosten übernimmt der Kanton.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]