Die Tripartite Berufsbildungskonferenz der Schweiz hat neue Grundsätze zum Berufswahlprozess und zur Lehrstellenbesetzung festgelegt. Offene Lehrstellen sollen künftig frühestens ab 1. August des Jahrs vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben werden. Zudem werden Lehrverträge für das Folgejahr jeweils ab dem 1. September bewilligt. Die Berufsberatung des Kantons und Wirtschaft Uri unterstützen diese Grundsätze.
Der Lehrstellenmarkt unterliegt verschiedenen Einflüssen. Auf Seiten der Wirtschaft sind es unter anderem konjunkturelle Schwankungen, strukturelle Veränderungen und die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen. Künftige Lernende werden von der demografischen Entwicklung, wechselnden Interessen der Jugendlichen sowie vom jeweiligen Umfeld beeinflusst. Diese Einflüsse können das Gleichgewicht auf dem Lehrstellenmarkt so verändern, dass ein Wettlauf um Ausbildungsplätze oder Lernende entsteht. Jugendliche – aber auch ihre Eltern – geraten unter Druck, zu früh eine Entscheidung zu treffen, die nicht den individuellen Eignungen, Neigungen und Zielen entspricht.
Obschon die Berufsberatung des Kantons Uri in Zusammenarbeit mit Wirtschaft Uri dieses Thema seit langem mit hoher Priorität behandelt, werden die Lehrstellen in Uri immer früher vergeben. Das zeigen die Zahlen der Schulenderhebungen der vergangenen Jahre eindrücklich. Während 2013 rund 5 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler bei Schulende angegeben hatten, ihre Lehrstellenzusage bereits vor der 3. Oberstufe erhalten zu haben, waren es in den beiden letzten Jahren über 40 Prozent.
Diese Tendenz birgt Risiken, die sich gegen die Interessen aller Beteiligten richten. Wenn Jugendliche bereits im Frühjahr der 2. Oberstufe eine Zusage erhalten, ist der Berufswahlprozess für sie zu Ende. Die Auseinandersetzung mit anderen Berufsfeldern und Berufen findet nicht mehr statt, was negative Wirkungen auf den Lehrerfolg haben kann. Um diese Entwicklung zu bremsen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Bewerbungsprozess nach einem für die Jugendlichen sinnvollen Zeitplan erfolgen kann, hat die Tripartite Berufsbildungskonferenz der Schweiz (sie umfasst die Verbundpartner der Berufsbildung) im November des vergangenen Jahrs ein gemeinsames «Commitment zu Berufswahlprozess und Lehrstellenbesetzung» publiziert. Es besagt:
- Offene Lehrstellen werden frühestens im August des Jahrs vor Lehrbeginn
zur Bewerbung ausgeschrieben. - Lehrverträge werden frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen.
- Lehrverträge werden frühestens im September des Jahrs vor Lehrbeginn genehmigt.
Die solidarische Rücksichtnahme auf den Berufswahlfahrplan ist im Interesse der Jugendlichen, deren Eltern und auch der Lehrbetriebe. Sie wirkt dem Wettlauf um frühe Vertragsabschlüsse und damit der Gefahr von Lehrabbrüchen aufgrund einer unzureichenden Auseinandersetzung mit der Berufswahl und einem Leistungsabbau in der Schule entgegen. Weitere Informationen und Empfehlungen zum Berufswahlprozess enthält die Broschüre der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Kantons Uri und der Wirtschaft Uri. Die Broschüre ist im Internet verfügbar: www.ur.ch/_docn/290012/Informa