Hilfe an Schutzbedürftige aus der Ukraine – Anpassung der Programmvereinbarung zwischen dem Kanton Uri und dem Schweizerischen Roten Kreuz

Spread the love

Kanton Uri

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind bereits über 4 Millionen Menschen in benachbarte Länder geflüchtet. Zunehmend suchen Ukrainerinnen und Ukrainer auch in der Schweiz Schutz. Sie benötigen rasch Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung.

Den Kantonen kommt insbesondere bei der Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden eine zentrale Rolle zu. Der schnell und stark zunehmende Bedarf an Unterkünften sowie an wirtschaftlicher und persönlicher Sozialhilfe machen es nötig, dass die bestehenden Strukturen ausgebaut werden. Der Regierungsrat hat deshalb eine Programmvereinbarung zwischen dem Kanton Uri und dem Schweizerischen Roten Kreuz über die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe an Schutzbedürftige aus der Ukraine beschlossen. Diese ergänzt die bereits existierende Programmvereinbarung zwischen dem Kanton Uri und dem Schweizerischen Roten Kreuz über die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe an Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge aus dem Jahr 2021. Zudem hat der Regierungsrat der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion befristet zusätzlich maximal 60 Stellenprozente bis zur Aufhebung des Schutzstatus S durch den Bund bewilligt.

Die Ansätze für die Betreuung und Unterstützung von Schutzbedürfnissen aus der Ukraine wurden in Anlehnung an die Empfehlungen der Schweizerischen Sozialdirektorenkonferenz festgelegt. So erhalten Schutzbedürftige aus der Ukraine beispielsweise 12 Franken pro Tag für die erste, zweite und dritte Person einer Familie. Einer privaten Gastfamilie, die geflüchtete Personen aufnimmt, werden für die Unterkunft 200 Franken pro Monat und Person pauschal entrichtet. Zudem können geflüchtete Personen Dolmetscherdienste und weitere Integrationsangebote kostenlos nutzen.

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei