Luzerner Regierungsrat schickt Gegenvorschläge zu Volksinitiativen «Anti-Stauinitiative» und «Attraktive Zentren» in die Vernehmlassung

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Die beiden Volksinitiativen «Anti-Stauinitiative» und «Attraktive Zentren» verlangen Änderungen am Strassengesetz. Der Regierungsrat beabsichtigt, beide Initiativen abzulehnen und ihnen einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, um die zum Teil berechtigten Anliegen in Übereinstimmung mit den aktuell laufenden Planungen, unter anderem dem breit abgestützten Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern», einzubinden.

Die «Anti-Stauinitiative» verlangt im Wesentlichen, dass sich die Kapazität des kantonalen Strassennetzes an der Nachfrage des motorisierten Individualverkehres (MIV) ausrichten soll und bestehenden Kapazitäten von Strassen mit übergeordneter Bedeutung zudem nicht reduziert werden dürfen. Der Gegenvorschlag, welcher der Regierungsrat im Auftrag des Kantonsrats erarbeitet hat, nimmt die berechtigten Anliegen (Erreichbarkeit als Grundlage für die Wirtschaft und Wettbewerbsfaktor; Reduktion der volkswirtschaftlichen Kosten von Staus) der Initianten auf. Ziel des Gegenvorschlags ist der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Kantonsstrassen für alle Mobilitätsformen.

Die Volksinitiative «Attraktive Zentren» strebt eine siedlungsverträglichere Gestaltung von Ortszentren entlang von Kantons- und Gemeindestrassen an. Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, sollen zukünftig verschiedene Aspekte in der Verkehrsplanung, wie beispielsweise Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs oder zur Reduktion der Lärmbelastung durch den MIV, gefördert werden. Der Gegenentwurf soll die Anliegen der Volksinitiative mehrheitlich aufnehmen, ohne aber in die akzeptierte Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton einzugreifen.

Die Entwürfe der beiden Gegenvorschläge sind vom 25. Mai bis 8. Juli 2022 in der Vernehmlassung bei den Parteien, dem Verband Luzerner Gemeinden, den Regionalen Entwicklungsträgern sowie den Verkehrsverbänden TCS und VCS. Die Vernehmlassung wird digital mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Alle Informationen zum Vernehmlassungsverfahren sowie alle Unterlagen sind hier aufgeschaltet.

Anhang
Vernehmlassungsunterlagen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]