Betteln soll bewilligungspflichtig werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam in seinem Urteil vom 19. Januar 2021 zum Schluss, dass die Schweiz mit der Verurteilung einer rumänischen Roma wegen Bettelns im öffentliche Raum gegen den Kerngehalt des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstossen habe. Ein generelles Bettelverbot verstosse gegen die Menschrechte. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.
Das Urteil hat Konsequenzen für den Kanton Luzern und die Gemeinden. Das faktisch bestehende Bettelverbot verstösst gegen das Urteil des EGMR und ist in seiner absoluten Form nicht mehr zulässig. Zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit soll im kantonalen Recht eine nuancierte Beschränkung des Bettelns mittels Bewilligungspflicht anstelle des faktisch bestehenden Verbots normiert werden. Der Regierungsrat hat eine Anpassung der Verordnung über das Sammeln von Gaben und den Verkauf von Abzeichen (Sammelverordnung) vom 23. März 1981 (SRL Nr.958a) an die Hand genommen und das Justiz- und Sicherheitsdepartement mit der Vernehmlassung beauftragt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 9. September 2022.
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
Buttisholz: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung
An der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Buttisholz eine Gesamtrevision der Ortsplanung – bestehend aus dem Zonenplan, dem Bau- und Zonenreglement (BZR) sowie dem Teilzonenplan Gewässerraum. Damit setzt die Gemeinde das totalrevidierte kantonale Planungs- und Baurecht um: Das betrifft unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Gemeinde hat zudem einige Umzonungen, jedoch keine Einzonungen, beschlossen. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung mit wenigen Ausnahmen genehmigt. Ausgenommen von der Genehmigung wurde die Festlegung des Gewässerraums im Bereich des Soppensees und an einigen wenigen Abschnitten von Fliessgewässern. Die Gemeinde hat darüber erneut zu entscheiden.
Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Buttisholz die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht entsprechend ergänzt und publiziert.
PH Luzern: Neue Personalverordnung
Der Kantonsrat hat an der Sitzung vom 16. Mai 2022 die Besoldungsordnung der Pädagogischen Hochschule Luzern für ihre Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste (BOL) geändert. Im Zusammenhang mit der Änderung der Besoldungsordnung hat der Regierungsrat eine Personalverordnung für die Pädagogische Hochschule Luzern erlassen. Damit soll den hochschulspezifischen Verhältnissen der Pädagogischen Hochschule Rechnung getragen werden, etwa bei befristeten Arbeitsverhältnissen, beim Arbeitspensum der Dozierenden und der Instrumentallehrpersonen.
Schuljahr 2022/23: Weiterführung der Massnahmen zur Linderung und Prävention psychosozialer Corona-Folgen
Der Regierungsrat hat für den Volksschulbereich die Weiterführung der Massnahmen zur Linderung und Prävention psychosozialer Corona-Folgen für das Schuljahr 2022/ 23 beschlossen. Damit nimmt er das Anliegen des Postulats P 810 von Andy Schneider auf und es können jene befristeten Massnahmen fortgeführt werden, welche bereits im Schuljahr 2021/22 zum Tragen kamen. Diese sollen der Prävention und Minimierung von psychischen Belastungen in der Volksschule dienen. Konkret wird die Möglichkeit der Erhöhung der Pensen der Schulpsychologischen Dienste und der Schulsozialarbeit sowie der SOS-Massnahmen (um je 10 Prozent) weitergeführt. Die SOS-Massnahmen können dazu beitragen, teure Sonderschulmassnahmen zu verhindern. Die Verlängerung der Massnahmen ist auf das Schuljahr 2022/23 befristet, sie kosten rund 1,33 Millionen Franken. Die Kosten werden je zur Hälfte von Kanton und Gemeinden getragen. Auch die Mitglieder der Volksschuldelegation, die den Verband Luzerner Gemeinden VLG vertritt, begrüssen die Weiterführung der Massnahmen.
Neuer Präsident Kantonale Kulturförderungskommission
Die Präsidentin der Kantonalen Kulturförderungskommission, Isabelle Roth, tritt per 30. Juni 2022 zurück. Der Regierungsrat hat Thomas Gisler zum neuen Präsidenten für den Rest der Amtsdauer 2019-2023 gewählt. Thomas Gisler ist beim Migros Kulturprozent Luzern als Projektleiter beschäftigt und ist bereits seit 2015 Mitglied der Kulturförderungskommission.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]