Malters: Regierungsrat genehmigt Änderung des Zonenplans im Gebiet Buggenringen

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

An der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Malters eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Buggenringen sowie eine Änderung des Bau- und Zonenreglements (BZR). Mit dieser Zonenplanänderung gaben die Stimmberechtigung der Erweiterung der Deponie «Spitzfluehof – Im Spitz» auf dem Littauer-Berg grünes Licht. Die 2009 genehmigte Aushubdeponie «Spitzfluehof – Im Spitz» (Deponietyp A) liegt auf dem Gebiet der Stadt Luzern und der Gemeinde Malters. Die Deponie soll nun in Richtung Südwesten in das Gebiet Buggenringen, Neu Buggenringen und Büchel erweitert werden. Die Fläche des Auffüllperimeters umfasst 28 Hektaren, das nutzbare Auffüllvolumen beträgt 2,248 Millionen Kubikmeter (fest). Bei einem Abfüllvolumen von 150’000 Kubikmeter pro Jahr ergibt sich eine Laufzeit der Deponie von rund 15 Jahren. Der Regierungsrat genehmigt die Änderung des Zonenplans im Gebiet Buggenringen sowie die Änderung des BZR der Gemeinde Malters und erteilt damit die Bewilligung zur Erweiterung der Deponie «Spitzfluehof – Im Spitz».[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]