Die Gemeinde Meggen errichtet eine modulare Container-Anlage, um die im Rahmen der Gemeindezuweisung erforderlichen Unterbringungsplätze für Menschen im Asyl- und Flüchtlingsbereich zu schaffen. Die temporäre Asylunterkunft nimmt ihren Betrieb voraussichtlich im November 2022 auf und bietet Platz für rund 100 Personen. Die zuständige Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) betreibt die Unterkunft.
Die Gemeinde Meggen ist gemäss dem Zuweisungsentscheid vom 21. Juni 2022 verpflichtet, der DAF bis am 1. September 2022 97 Plätze und bis am 1. Dezember 2022 weitere 26 Unterbringungsplätze für Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung stellen. Um diese Pflicht zu erfüllen, baut die Gemeinde Meggen eine Container-Anlage. Diese bietet rund 100 Plätze. Die modulare Container-Anlage besteht aus Zimmern, Wohnraum, Küchen und sanitären Anlagen. Die temporäre Nutzung des Asylzentrums startet voraussichtlich im November 2022 und ist für maximal drei Jahre angedacht. In der Container-Anlage in Meggen werden primär Frauen und Kinder aus der Ukraine untergebracht. Die Betreuung erfolgt durch die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) an den Werktagen von 7 bis 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 17 Uhr sowie je nach Bedarf situativ (z.B. Nachtwache). Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) unterrichtet schulpflichtige Kinder und Jugendliche in kantonseigenen Strukturen.
Austausch mit Bevölkerung
Um die Einwohnerinnen und Einwohner von Meggen transparent zu informieren und mit ihnen in den Dialog zu treten, fand gestern eine Informationsveranstaltung statt. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen und die Gemeinde orientierten gemeinsam über das Vorhaben und pflegten den Austausch mit der Bevölkerung. Gemeinderat Olivier Class, Vorsteher Soziales/Gesundheit, sagt: «Die Meggerinnen und Megger stellten konstruktive und teilweise kritische Fragen, welche beim Sicherheits- und Betreuungskonzept einfliessen werden. Grundsätzlich zeigt sich die Bevölkerung von Meggen solidarisch mit den Menschen aus der Ukraine.»
Kanton benötigt Unterstützung der Gemeinden
Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, stellt fest: «Es ist und bleibt eine grosse Herausforderung, genügend Unterbringungsplätze für Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung zu stellen. Wir schätzen es daher sehr, wenn die Gemeinden ihrer Pflicht nachkommen und die im Rahmen der Gemeindezuweisung erforderlichen Plätze schaffen. Ich danke der Gemeinde Meggen und allen weiteren Gemeinden herzlich für die dringend benötigte und sehr geschätzte Unterstützung.»
Gemäss geltender Sozialhilfegesetzgebung kann der Kanton Luzern die Gemeinden verpflichten, Unterkünfte für die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung zu stellen. Mit Beschluss vom 14. Juni 2022 hat der Regierungsrat gestützt auf die Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) den Verteilschlüssel auf 0.0235 (23.5 Personen pro 1’000 Einwohnende) festgelegt und die DAF beauftragt, die Gemeindezuweisung vorzunehmen. Die Gemeinden erhielten den Zuweisungsentscheid am 21. Juni 2022.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]