Der Kulturbereich hat während der Pandemie starke Einbussen verzeichnet. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, dem Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit von gut 4 Millionen Franken zur Ausrichtung von weiteren Ausfallentschädigungen aufgrund der Covid-19-Epidemie im Kulturbereich zuzustimmen. Weiter beantragt der Regierungsrat dem Kantonrat Nachtragskredite zum Voranschlag 2022 im Umfang von rund 23,5 Millionen Franken.
Noch immer zeigt die Covid-19-Epidemie finanzielle Auswirkungen. Im Kulturbereich wird ein Sonderkredit von gut 4 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen notwendig. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an diesen Kosten. Weiter beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat zwölf Nachtragskredite zum Voranschlag 2022 im Umfang von rund 23,5 Millionen Franken. Das Geschäft wird in der Oktobersession im Kantonsrat behandelt.
Der höchste Nachtragskreditbedarf mit 15,1 Millionen Franken fällt in der Hauptaufgabe Bildung an. Primär ausschlaggebend dafür sind die höheren Pro-Kopf-Beiträge in der Volksschule. Im Bereich der Berufs- und Weiterbildung führen mehr Klassen zu höheren Kosten.
In der Hauptaufgabe Kultur, Sport und Freizeit, Kirche wird ein zusätzlicher Kredit von rund 3,4 Millionen Franken nötig. Dieser Betrag setzt sich hauptsächlich aus der Ausfallentschädigung im Kulturbereich und aus Kosten im Bereich der Archäologie zusammen.
Zusätzlicher Kreditbedarf besteht in der Hauptaufgabe Öffentliche Ordnung und Sicherheit. Die Mehrkosten von 2,5 Millionen Franken gehen insbesondere auf den Vollzugs- und Bewährungsdienst zurück. Grund dafür sind unter anderem teurere Behandlungen im Rahmen von gerichtlich angeordneten Massnahmen zur Förderung der psychischen und physischen Gesundheit.
Ferner sind in der Hauptaufgabe Allgemeine Verwaltung (0,2 Millionen Franken) und in der Hauptaufgabe Gesundheit (0,6 Millionen Franken) Nachtragskredite notwendig. Zusätzliche Mittel benötigt werden auch im Aufgabenbereich Soziale Sicherheit (1,2 Millionen Franken). In der Hauptaufgabe Umweltschutz und Raumordnung führt die Fördermassnahme Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in bestehenden Mehrfamilienhäusern zu einem Nachtragskredit von 0,7 Millionen Franken.
Die Covid-19-Epidemie hat zwar noch Auswirkungen auf den Staatshaushalt, wird ihn aber weniger stark belasten als in den Vorjahren. Die erste Hochrechnung zum Jahresergebnis 2022 zeigt, dass die beantragten Nachtragskredite in der Erfolgsrechnung innerhalb des kantonalen Finanzhaushaltes kompensiert werden können. Der Betrag von 23,3 Millionen Franken entspricht 0,7 Prozent des im Voranschlag 2022 beschlossenen betrieblichen Aufwandes von rund 3,3 Milliarden Franken.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Nachhaltigkeit[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]