Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Luzerner Kantonsrates spricht sich mehrheitlich dagegen aus, den Luzerner Gemeinden die Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer zu ermöglich. Die Kommission lehnt die Einzelinitiative ab, die eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung fordert. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit soll eine Einbürgerung weiterhin Voraussetzung für das Stimm- und Wahlrecht bleiben.
Die Einzelinitiative E 417 verlangt, die Verfassung des Kantons Luzern so zu ändern, dass die Gemeinden Ausländerinnen und Ausländern das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten erteilen können. Damit soll die gesellschaftliche Anerkennung für Migrantinnen und Migranten erhöht und die Qualität der Demokratie verbessert werden.
Die Staatspolitische Kommission hat das Anliegen geprüft und weitreichende Abklärungen vorgenommen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass bezüglich des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer schweizweit grosse Unterschiede in der Gesetzgebung bestehen. Auch die politischen Vorstellungen in der Gesellschaft sind vielfältig. Eine schweizweit einheitliche Lösung wäre aus Sicht der SPK sinnvoll, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht absehbar.
Bereits 2006 ist die Einführung eines Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene im Rahmen der Verfassungsrevision vom Grossen Rat verworfen worden. 2011 wurde zudem die Volksinitiative «Mit(be)stimmen!», die ebenfalls ein Stimmrecht auf Gemeindeebene forderte, mit 84% Nein-Stimmen klar abgelehnt. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit hat sich die Situation seitdem nicht grundlegend verändert. Das Stimm- und Wahlrecht soll deshalb weiterhin an das Bürgerrecht gekoppelt sein. Zusätzliche Partizipationsmöglichkeiten, wie beispielsweise das Instrument des Bevölkerungsantrags in der Stadt Luzern zeigen, dass eine politische Partizipation für Einwohnerinnen und Einwohner auch ohne Stimm- und Wahlrecht möglich ist, wenn dies einem Bedürfnis der Gemeinde entspricht.
Weiter vermutet die SPK, dass die von der Einzelinitiative geforderte Regelung eine Vielzahl von kommunalen Abstimmungen nach sich ziehen und zugleich den Stadt-Land-Graben vertiefen würde. Zudem stellt sich grundsätzlich die Frage, ob es staatspolitisch sinnvoll ist, für ein so zentrales Element der direkten Demokratie wie das Stimm- und Wahlrecht, eine unterschiedliche Handhabung auf den Stufen Kanton und Gemeinden vorzusehen. Die Mehrheit der Kommission lehnt die Einzelinitiative daher ab.
Eine Minderheit der Kommission befürwortet die Einzelinitiative hingegen. Die Minderheit spricht sich dafür aus, die Autonomie der Gemeinden in diesem Bereich zu stärken so auch unterschiedlichen Bedürfnissen der Gemeinden Rechnung zu tragen. Zudem würde die Einführung des Stimm- und Wahlrechts Ausländerinnen und Ausländer zusätzlich motivieren und ihre Integration unterstützen.
Die Beratung Einzelinitiative durch den Kantonsrat findet in der Oktober-Session 2022 statt.
Anhang
Einzelinitiative E 417[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]