Das neue Korporationsgesetz ermöglicht es Korporationen, die den Anforderungen an eine Gemeinde kaum oder nicht mehr gewachsen sind, sich mit Genehmigung des Kantonsrates in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft umwandeln zu lassen. Die Korporationen Geuensee, Greppen, Grossdietwil, Niederschongau und Retschwil haben jeweils ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Die Gesuche sind in den Botschaften B 135- B 139 zusammengefasst.
Die genannten Korporationen erwirtschaften – wenn überhaupt – nur wenig Gewinn. Die Anwendung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells verursacht zusätzliche Kosten und gemessen an den meist wenigen Buchungen einen unverhältnismässigen Aufwand. Ausserdem haben die Korporationen teilweise Schwierigkeiten, die gesetzlich vorgeschriebenen Behörden einer Gemeinde zu besetzen. Diesbezüglich sind die Vorgaben bei einer öffentlich-rechtlichen Genossenschaft erheblich einfacher zu erfüllen.
In ihrer aktuellen Organisationsform verfügen die erwähnten Korporationen weder über die finanziellen noch über die personellen Ressourcen, um die Anforderungen an eine Gemeinde – insbesondere im Bereich der Rechnungsführung – zu erfüllen. Eine Umwandlung ist daher sinnvoll. Der Regierungsrat wie auch die Finanzaufsicht über die Gemeinden des Kantons begrüssen diese Umwandlungen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]