Parlamentsrecht wird gezielt aktualisiert und optimiert

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Dem Kantonsrat werden diverse Anpassungen des Kantonsratsgesetzes sowie der Geschäftsordnung des Kantonsrates unterbreitet.

 Die Änderungen bezwecken die Festhaltung bewährter Praxis, die Klärung von Abläufen und Strukturen sowie die Erhöhung der Effizienz. Die verschiedenen Anregungen zur Justierung des Parlamentsrechts aus dem Jahr 2015 stammen grösstenteils aus dem Rat selber.

Aufgrund diverser Vorstösse des Kantonsrates, Anliegen aus der Geschäftsleitung des Kantonsrates und deren Stabsgruppe sowie der Kommissionen und der Verwaltung hat sich eine Evaluation und Teilrevision des revidierten Parlamentsrechts vom 1. Juni 2015 aufgedrängt. Das Ergebnis der Evaluation führt zu einigen Anpassungen des Kantonsratsgesetzes und der Geschäftsordnung des Kantonsrates. Die Teilrevision beinhaltet Änderungen aufgrund der Digitalisierung des Ratsbetriebes, der Normierungen etablierter Praxisänderungen im Parlamentsbetrieb, der Umsetzung von überwiesenen Vorstössen und weiterer Anliegen, die mit der Evaluation aufgegriffen wurden.

Massnahmen zur Verbesserung der politischen Zusammenarbeit
Im Weitern werden gewisse Massnahmen aus dem Planungsbericht B 30 zur Politischen Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern umgesetzt. Als Paradigmenwechsel und damit als umfassendste Änderung der Teilrevision gilt der neue Grundsatz in Bezug auf das Amtsgeheimnis gegenüber der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK). Gemäss geänderter Regelung bedarf es gegenüber der AKK und ihren Ausschüssen für die notwendige Auskunft über dienstliche Angelegenheiten und die Einsicht in Akten für die Wahrnehmung der Oberaufsicht keiner Entbindung vom Amtsgeheimnis mehr.

Aus den insgesamt elf Stellungnahmen der politischen Parteien und der übrigen Organisationen geht hervor, dass sie überwiegend und im Grundsatz mit den vorgeschlagenen Änderungen der Vorlage einverstanden sind. Der breit abgestützte Evaluationsprozess, der zur Vorlage geführt hat, wurde positiv gewertet. Die Evaluationsgremien bestanden aus Mitgliedern des Kantonsrates sowie Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung. Vereinzelt wird moniert, man hätte die Gelegenheit verpasst, das Luzerner Parlamentsrecht über die zwingenden Änderungen hinaus angemessen weiterzuentwickeln.

Bei den Änderungen handelt es sich insbesondere um die Festhaltung gelebter und bewährter, aber bisher im Parlamentsrecht noch nicht abgebildeter Praxis, die Erhöhung der Effizienz, die Klärung und Verbesserung einzelner Abläufe und Strukturen sowie die Zusammenarbeit der beiden Räte. Die bestehende Grundordnung der Verfahren im Kantonsrat und in den Kommissionen wird von der Teilrevision nicht berührt.

Die erste Beratung des revidierten Parlamentsrechts ist für die Januar-Session 2023 vorgesehen.

Anhang
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