Der Bund will die Mindestbesteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen auf dem Verordnungsweg regeln, bis eine Gesetzesbestimmung erlassen ist. Die entsprechende Verordnung liegt den Kantonen jetzt zur Vernehmlassung vor. Sie sieht eine Ergänzungssteuer und die Anwendung der neuen Besteuerungsrechte vor, wenn eine in der Schweiz tätige Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerung nicht erreicht. Die neuen Regeln gehen auf eine Vereinbarung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der G-20-Staaten zurück. Sie führen beim Bund und den Kantonen zu jährlichen Mehreinnahmen von 1 bis 2,5 Milliarden Franken.
Die Luzerner Regierung sowie die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren stimmen dem vom Bund vorgeschlagenen Vorgehen zu. Der Kanton Luzern weist darauf hin, dass die Mittel aus der Ergänzungssteuer so auf die Kantone aufgeteilt werden sollen, wie die Kantone zur Gesamtsumme beitragen. Ausserdem ist es der Luzerner Regierung ein Anliegen, dass der administrative Zusatzaufwand für die Unternehmen möglichst gering gehalten werden kann.
Anhang
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