Luzerner Kantonsrat führt Debatte über Privatpflege- und Betreuungsinitiative

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Luzerner Kantonsrat Symbolbild

Am zweiten Tag der November-Session stimmte der Kantonsrat dem Gegenvorschlag zur Privatpflege- und Betreuungsinitiative zu. Zudem diskutierte er zahlreiche dringliche und nicht dringliche Vorstösse. Dabei waren unter anderem die Flüchtlingssituation im Kanton Luzern und das Leistungsangebot des Luzerner Kantonsspitals am Standort Wolhusen ein Thema.

Diskussion über Privatpflege
Der Kantonsrat stimmte dem Gegenvorschlag zur Privatpflege- und Betreuungsinitiative in erster Beratung mit 88 zu 21 Stimmen zu. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass Angehörige, die unentgeltlich eine Person zuhause betreuen, finanziell entlastet werden. Sie sollen von der pflegebedürftigen Person eine (staatlich finanzierte) Anerkennungszulage von 800 Franken erhalten. Zudem soll den betreuten Personen jährlich ein Gutschein von mindestens 1200 Franken für die Nutzung von Leistungen Dritter ausgerichtet werden.

Der Gegenentwurf ist gemäss Regierungsrat zielgerichteter als die Initiative. Diese sieht vor, dass Personen, die freiwillig und unentgeltlich hilfsbedürftige Personen pflegen und betreuen, einen Abzug von 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen machen können. Die Mehrheit des Rates folgte dem Argument, ein solches Modell verkompliziere das Steuersystem unnötig und habe bei kleinen Einkommen kaum eine entlastende Wirkung. Zur Initiative selber wird der Rat bei der zweiten Beratung des Gegenvorschlags Stellung nehmen.

Bereits am Vortag hatte der Kantonsrat einem Kredit von 70 Millionen Franken für die Umfahrung des historischen Fleckens Beromünster zugestimmt. Ausserdem befasste er sich mit den demokratischen Rechten und mit dem Strassenbauprogramm für die Jahre 2023 bis 2026.

Anhang
Protokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]