Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das weitere Vorgehen zu den Gesetzesrevisionen im Bereich Klima und Energie beschlossen. Mit einem raschen ersten Paket soll insbesondere der Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien vorangetrieben und damit einhergehend die Stromversorgungssicherheit verbessert werden. Weitere Vernehmlassungs-Pakete zur Umsetzung von Aufträgen aus dem Planungsbericht Klima und Energie werden folgen. Zu den Entwürfen des ersten Pakets zur Änderung des Kantonalen Energiegesetzes sowie des Planungs- und Baugesetzes startet heute die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 6. April 2023.
Klimawandel und Versorgungssicherheit im Bereich Energie sind aktuelle Themen, welche die Schweiz und den Kanton Luzern beschäftigen. Mit dem Planungsbericht Klima und Energie wurden die Weichen gestellt: Der Kanton Luzern verfolgt beim Klimaschutz das Ziel «netto null Treibhausgasemissionen bis 2050» und ergreift gleichzeitig Massnahmen zur Anpassung an die sich ändernden klimatischen Bedingungen. Am ersten Tag der März-Session 2022 nahm der Kantonsrat den Planungsbericht Klima und Energie zustimmend zur Kenntnis. Verschiedene Massnahmen sehen eine Änderung von gesetzlichen Grundlagen vor. Entsprechende Entwürfe zu Gesetzesänderungen sollen gemäss Auftrag des Kantonsrats schnellstmöglich erarbeitet und in die politische Diskussion gegeben werden. Um einerseits Massnahmen, die eine hohe Wirksamkeit in Bezug auf die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Steigerung der lokal erzeugten erneuerbaren Energie und die Energieeffizienz haben, schnell umzusetzen und andererseits die Gesetzesänderungen auf zurzeit noch laufenden Revisionsarbeiten des Bundes und der Energiedirektoren-Konferenz (EnDK) abstimmen zu können, erfolgt die Umsetzung etappiert.
Fokus auf raschem Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion
In einem ersten Paket zu Gesetzesänderungen, das heute in die Vernehmlassung gegeben wird, liegt der Fokus auf einem raschen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im Kanton Luzern und der Verbesserung der Stromversorgungssicherheit. «Gerade in der aktuellen energiepolitischen Lage – und im Winter – zeigt sich, wie abhängig die Schweiz von Importen fossiler Energiequellen und Strom aus dem Ausland ist und wie wichtig eine davon unabhängige, stabile Energieversorgung ist», betont Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des zuständigen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. Die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern setzt deshalb insbesondere auf die vermehrte Nutzung der Sonnen- und Windenergie.
Bei der Nutzung der Sonnenenergie hat der Kanton Luzern Luft nach oben: Das Potenzial, durch Photovoltaikanlagen auf Dächern im Kanton Luzern Strom zu erzeugen, beträgt aktuell rund 2,4 TWh. «Dies ist mehr als das Doppelte des aktuellen Stromverbrauchs aller Privathaushalte und rund zwei Drittel des gesamten Stromverbrauchs im Kanton Luzern. Um diese 2,4 TWh zu erreichen, müsste die aktuelle Produktion mehr als verzehnfacht werden», rechnet Regierungsrat Fabian Peter aus. Zum Thema Windenergie verweist der Energiedirektor auf die aktuelle Richtplanteilrevision: «Nutzen wir das Windenergiepotenzial aus, könnten wir den Stromverbrauch von mindestens einem Viertel der Haushalte im Kanton Luzern decken.» Vor allem im Winter können mit Windenergie die Lücken in der Stromproduktion geschlossen werden.
In Übereinstimmung mit den Aufträgen des Kantonsrats werden im Kantonalen Energiegesetz deshalb erweiterte Vorgaben zur Ausnutzung des Stromerzeugungspotenzials von Neubauten vorgeschlagen. Auch das Stromerzeugungspotenzial von bestehenden Bauten soll neu bei einer Dachsanierung angemessen genutzt werden. Parallel dazu wird im Planungs- und Baugesetz die Einführung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahrens in die Vernehmlassung gegeben, um den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Windenergie zu beschleunigen.
Mit einer weiteren Anpassung im Kantonalen Energiegesetz soll die Prüfung eines vom Bund zur Stabilisierung der Stromversorgung geplanten Reservekraftwerks im Kanton Luzern ermöglicht werden. Im Planungs- und Baugesetz werden zudem Änderungen im Zusammenhang mit ersten rasch umsetzbaren Massnahmen aus dem Planungsbericht Klima und Energie sowie dazugehörigen Vorstössen vorgeschlagen: Vorgesehen ist eine neue Vorgabe zur Ladeinfrastruktur für Elektro-Mobilität in Mehrfamilienhäusern sowie eine Erweiterung der Regelungskompetenzen der Gemeinden in Bezug auf klimaangepasstes Bauen.
Zweites und drittes Paket folgen
In einem zweiten Paket zur Anpassung des Kantonalen Energiegesetzes sollen dann 2023 verschärfte Vorgaben zum Heizungsersatz in Gebäuden in die Vernehmlassung gegeben werden. Dieser Teil wird nachgelagert zum ersten Paket revidiert, da die entsprechenden überarbeiteten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025), welche im Frühling 2023 vorliegen sollten, abgewartet werden. «Wir wollen bei der fossilfreien Wärmeerzeugung in Gebäuden ebenso vorwärts machen und die Aufträge des Parlaments rasch umsetzen. Auch hier ist es wichtig, dass wir weniger vom Ausland abhängig werden und die Versorgungssicherheit stärken», hält Regierungsrat Fabian Peter fest.
In einem dritten Revisions-Paket werden schliesslich noch weitere Klima- und Energiethemen zu behandeln sein, bei denen aber entweder noch vertiefte Abklärungen getroffen werden müssen oder bei denen Abhängigkeiten zu übergeordneten Erlassen bestehen, die zurzeit noch in Erarbeitung sind.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Innovation
Luzern steht für Nachhaltigkeit
Anhang
Vernehmlassungen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement – Kanton Luzern[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]