Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom
19. Januar 2021 ist das im Kanton Luzern faktisch bestehende Bettelverbot nicht mehr zulässig. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum sind zwar weiterhin erlaubt, jedoch ist es gemäss EGMR-Urteil unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.
Der Regierungsrat hatte deshalb im Juni vergangenen Jahres den Entwurf einer Änderung der Sammelverordnung in die Vernehmlassung gegeben, welcher eine nuancierte Beschränkung des Bettelverbots mittels Bewilligungspflicht anstelle des bestehenden Verbots vorsah. Der Entwurf stiess in der Vernehmlassung grossmehrheitlich auf Zustimmung, wenn auch teilweise unter Vorbehalten.
Stadt Luzern wäre am meisten betroffen
Insbesondere die Stadt Luzern lehnt es ab, das Betteln einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Da die Stadt Luzern durch ihre Zentrumsfunktion von der vorgeschlagenen Änderung der Sammelverordnung in besonderem Masse betroffen ist, wird vorläufig auf die vorgeschlagene Änderung der Sammelverordnung verzichtet.
Zuerst soll im Sinne einer Gesamtbeurteilung das Urteil des Bundesgerichts in Sachen Umsetzung des Bettelverbots des Kantons Basel-Stadt abgewartet werden, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]