Am zweiten Tag seiner Januarsession hat sich der Kantonsrat unter anderem mit der Entlastung der Privatpflege, dem Angebot im Luzerner Kantonsspital am Standort Wolhusen und der Teilrevision des Parlamentsrechts befasst.
Zulage und Gutscheine für freiwillige Pflege
Der Kantonsrat hat sich klar dafür ausgesprochen, dass im Kanton Luzern die freiwillige, unentgeltliche Pflege von hilfsbedürftigen Personen entschädigt wird. Der Rat hat das Betreuungs- und Pflegegesetz angepasst. Als Zeichen der Wertschätzung erhalten Angehörige künftig eine jährliche Anerkennungszulage. Zudem gibt es einen Gutschein, mit welchem Pflegeleistungen Dritter beansprucht werden können, um so die Angehörigen eine gewisse Zeit zu entlasten. Die kantonale Volksinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» lehnte der Kantonsrat ab. Die Initianten zeigten sich mit dem Entscheid zufrieden und erklärten während der Debatte an, dass sie die Initiative zurückziehen, sofern kein Referendum ergriffen wird. Die Volksinitiative hatte einen Steuerabzug gefordert.
Weitere Informationen zur beabsichtigten Entlastung der Privatpflege finden Sie im Video sowie in Botschaft B 134.
Arbeitsgrundlagen werden an die Praxis angepasst
Der Kantonsrat hat in erster Beratung die Teilrevision des Parlamentsrechts (B 145) behandelt. Die rechtlichen Grundlagen des Ratsbetriebes datieren auf 2015 und sollen Anpassungen erfahren, die sich aus der Digitalisierung, der gelebten Ratspraxis, überwiesenen Vorstössen sowie weiteren Anliegen aus der Ratsmitte ergeben. Mit der Teilrevision werden auch bereits einzelne Massnahmen aus dem Planungsbericht B 30 über die politische Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern umgesetzt. Die zweite Beratung findet in der Märzsession statt.
Einzelinitiativen zum Spitalstandort Wolhusen
Mit fünf gleich lautenden Einzelinitiativen verlangt das Parlament eine Ergänzung des Spitalgesetzes: Das Luzerner Kantonsspital soll an den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen ein Spital mit mindestens einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung anbieten. Der Rat überwies die Initiativen, damit die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit in einem ersten Schritt einen Bericht erstellt, zu dem sich der Regierungsrat äussern kann. In einem zweiten Schritt wird die Kommission eine Botschaft ausarbeiten. Die Gesetzesänderung wird danach zweimal im Parlament beraten.
Sonderkredit für Knoten Lohren bewilligt
Der Kantonsrat hat für die Änderung der Kantonsstrassen im Bereich Knoten Lohren, Gemeinde Emmen, einen Sonderkredit von 12,16 Millionen Franken bewilligt (B 125). Gemäss Bauprogramm 2019–2022 für die Kantonsstrassen umfasst das Projekt die Optimierung der Leistungsfähigkeit, die Anordnung von Busspuren, die Anpassung der Bushaltestellen und den Bau von Rad- und Gehwegen.
Anhang
Kurzprotokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]