Bis Mitte Februar erhalten die Luzernerinnen und Luzerner die Steuerunterlagen für das Steuerjahr 2022. Die Steuerdeklarationssoftware steht ab sofort zum Download bereit. Mit diversen Angeboten wie beispielsweise Erklär-Videos werden die Nutzerinnen und Nutzer beim Ausfüllen unterstützt. Im Bereich der Berufskosten werden die infolge der Covid-19-Pandemie getroffenen administrativen Vereinfachungen analog zu den beiden Vorjahren fortgeführt. Auch dieses Jahr kann die Frist zur Einreichung der Steuererklärung online verlängert werden.
Gegenwärtig werden im Kanton Luzern die Unterlagen für die Steuererklärung 2022 verschickt. Sie sollten bis Mitte Februar 2023 eintreffen. Wer in der Vorperiode die Steuererklärung elektronisch per eFiling eingereicht hat, erhält die Steuerunterlagen frühzeitig. Nutzerinnen und Nutzer von ePost – ein gratis E-Service-Portal der Schweizerischen Post – finden ihre Steuererklärung im digitalen Briefkasten vor.
Steuererklärung elektronisch ausfüllen
Die Steuerdeklarationssoftware steht ab sofort zum Download bereit. Rund 200’000 bzw. 85 Prozent der Kundinnen und Kunden nutzen die Deklarationssoftware der Dienststelle Steuern. Dank selbsterklärender Benutzerführung lässt sich die Steuererklärung unkompliziert erledigen. Gegenüber der Version für die Steuerperiode 2021 wurden einige technische Feinjustierungen vorgenommen und Kundenwünsche realisiert.
In zwei Videos wird die Anwendung einfach und verständlich erklärt. Der Clip «Auf die Plätze, fertig…» zeigt, welche Vorbereitungen man vor dem Ausfüllen der Steuererklärung treffen sollte. Der Clip «… los!» führt durch das eigentliche Ausfüllen bis zum Einreichen der Steuererklärung. Auf der Webseite der Dienststelle Steuern wurden zusätzliche Erklär-Videos und schriftliche Anleitungen zu speziellen Fragestellungen aufgeschaltet. Helfen diese Unterstützungsangebote nicht weiter, steht der Helpdesk zur Verfügung.
Steuererklärung via eFiling einreichen und gleichzeitig die Umwelt schonen
Die Steuererklärung (inkl. Beilagen) kann schnell, einfach und sicher elektronisch mit eFiling eingereicht werden. Mit oBeam, der Mobile Scan App, können bei Bedarf Belege mit dem Smartphone fotografiert und einfach der elektronischen Steuererklärung hinzugefügt werden. Dank eFiling spart die Dienststelle Steuern pro Jahr rund 600’000 Franken. Im 2022 wurden bereits über 125’000 Steuererklärungen digital eingereicht – das spart Zeit und Kosten und schont überdies die Umwelt. Wer die Steuererklärung trotzdem in Papierform an das Scan-Center einreichen möchte, kann dies selbstverständlich weiterhin machen. Auch die rund 15’000 handschriftlich ausgefüllten Steuererklärungen werden weiterhin im Scan-Center digitalisiert.
Fristverlängerungen am Online-Schalter
Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung ist auf dem zugestellten Formular aufgedruckt. Wer mehr Zeit braucht, kann im Online-Schalter auf der Webseite der Dienststelle Steuern die Frist kostenlos verlängern.
Steuerrechtliche Neuerungen per 2022 und Covid-19-Massnahmen
Gegenüber 2021 kommt es auf die Steuerperiode 2022 zu ein paar Änderungen:
- Neu werden die abgezogenen Verrechnungssteuern periodengerecht mit den Staats- und Gemeindesteuern des Fälligkeitsjahres verrechnet. Die Verzinsung erfolgt wie bisher ab Eingang der vollständigen Steuererklärung. Auf der Schlussrechnung der Steuerperiode 2022 wird das allfällige Verrechnungssteuerguthaben für die Fälligkeiten 2021 und 2022 berücksichtigt.
- Bei Besitz eines Geschäftswagens beträgt der monatliche Privatanteil neu 0.9% des Kaufpreises. Dafür entfällt die Berechnung der steuerbaren Leistung für die unentgeltliche Beförderung an den Arbeitsplatz.
- Die Limiten für die Anwendung der Härtefallregelung bei der Mietwertbesteuerung sind angepasst. (Die Berechnung wird von der Software nicht unterstützt, sie muss separat beantragt werden. Weiter Informationen befinden sich in der Wegleitung auf Seite 25).
- Erbinnen und Erben einer noch nicht verteilten Erbschaft fordern die nach dem Todestag fällig gewordenen Verrechnungssteuern nach Massgabe ihrer Anteile an der Erbschaft in ihrem persönlichen Wertschriftenverzeichnis zurück. Weiter Informationen finden Sie unter folgendem Link: Newsletter 4/2022
Das Coronavirus hatte im ersten Quartal 2022 nach wie vor grossen Einfluss auf das öffentliche Leben in der Schweiz. Bis Ende März wurde die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im ÖV und in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Deshalb gelten die 2020 und 2021 wegen der Covid-19-Pandemie ergriffenen steuerlichen Massnahmen auch für die Steuerperiode 2022. Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2022 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Nebenerwerb) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angefallen wären. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug in der Regel einen Abzug für Homeoffice-Kosten aus. Weitere Erläuterungen zu den steuerlichen Covid-19-Massnahmen sind unter folgenden Links zu finden: Newsletter 1/2021 und Newsletter 15/2020.
Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
Die ab 01.01.2023 neu geltenden Richtlinien für Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie anfallende Rückbaukosten treten auf die Steuerperiode 2023 in Kraft. Bei der aktuellen Deklaration der Steuerperiode 2022 gelten immer noch die bisherigen Regelungen. Somit sind Investitionskosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen in der Steuerperiode 2022 nur bei der direkten Bundessteuer zum Abzug zugelassen. Mehr Informationen zur bevorstehenden Änderung für die Deklaration zur Steuerperiode 2023 sind unter folgendem Link zu finden: Newsletter 10/2022.Anhang
Download der Steuerdeklarationssoftware:
www.steuern.lu.ch/steuererklaerung[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]