Agglomerationsprogramm Luzern: Bundesbeitrag steigt von 35 auf 40 Prozent für die 4. Generation

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur 4. Generation der Agglomerationsprogramme vorgestellt. Das Luzerner Agglomerationsprogramm wird gut beurteilt. Besonders erfreulich ist, dass der Bund den Beitragssatz um fünf Prozent auf 40 Prozent erhöht und damit dem Luzerner Agglomerationsprogramm ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis attestiert. Wie vom Kanton Luzern in der Vernehmlassung gefordert, hat der Bund zudem einige Massnahmen zeitlich wieder vorgezogen.

Der Bund hatte die Agglomerationsprogramme der vierten Generation am 23. Juni 2022 in die Vernehmlassung geschickt. In seiner Stellungnahme beantragte der Kanton Luzern als Träger des Agglomerationsprogramms insbesondere Anpassungen bei der Priorisierung verschiedener Massnahmen. Der Einsatz des Kantons Luzerns für das Agglomerationsprogramm hat sich gelohnt: Einige Projekte werden gegenüber dem Entwurf wieder priorisiert, wie das des Gesamtverkehrskonzepts Emmen Sprengiplatz–Sonnenplatz, der Etappierungsvorschlag für die Umgestaltung der Südallee (Arsenal-/ Nidfeldstrasse, Kriens) und der Ausbau der multimodalen Drehscheibe Waldibrücke. Auch das deutlich angepasste Projekt für die Bushaltestellen Durchmesserperronanlage am Bahnhofplatz Luzern wird weiterhin unterstützt. Einzelne Projekte wie die Gleisquerung für den Fuss- und Veloverkehr beim Bahnhof Luzern oder eine nahegelegene Brücke Freigleis–Fruttstrasse hat der Kanton Luzern aufgrund des Projektstandes selbst zurückgezogen, diese werden angepasst und im Rahmen des Agglomerationsprogramms Luzern der 5. Generation neu eingereicht. Bei einigen grösseren Projekten (Optimierung Gesamtverkehr am Schlossberg und an der Bundestrasse in Luzern, Entlastung des Dorfteils Emmen, Optimierung des Radverkehrs im Ränggloch in Kriens oder Ausbau der Zugerstrasse Süd in Küssnacht) anerkennt der Bund zwar den konkreten Handlungsbedarf, setzt aber eine tiefe Priorisierung ein; auch hier geht es nun darum, diese Projekte zu optimieren und wenn möglich mit dem Programm der nächsten Generation wieder einzureichen.

Die A-Massnahmen der drei bisherigen Agglomerationsprogramme Luzern unterstützte der Bund bisher jeweils mit einem Beitragssatz von 35 Prozent. Neu steigt der Bundesbeitrag auf 40 Prozent. «Das kommt einer besonderen Würdigung unseres Programms gleich. Mit dem höheren Beitrag attestiert der Bund dem Agglomerationsprogramm Luzern ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis», hält Mike Siegrist, Kantonsplaner und Projektleiter Agglomerationsprogramm, fest.

Insgesamt werden diverse Projekte der 4. Generation durch den Bund im Umfang von über 47 Millionen Franken für die Realisierungsphase von 2024 bis 2028 unterstützt. Davon profitieren neben dem Kanton insbesondere die Städte und Gemeinden in der Agglomeration Luzern. Der Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für diese Beiträge ab 2024 soll im Herbst 2023 durch die Bundesversammlung erfolgen.

Die Arbeiten an der fünften Generation des Agglomerationsprogramms Luzern laufen bereits – und auch hier konnten schon wichtige Erfolge erzielt werden. Auf Antrag des Kantons Luzern hat der Bund einer Perimetererweiterung zugestimmt. Neu sind auch die Städte Sursee und Sempach sowie die Gemeinden Oberkirch, Schenkon, Neuenkirch und Meierskappel mitberücksichtigt. Mehr Infos in der Medienmitteilung vom 22. Februar 2022.


(Infobox)
Agglomerationsprogramm Luzern
Die Agglomeration Luzern als Lebens- und Wirtschaftsraum wird damit weiterentwickelt und gestärkt. In der Agglomeration Luzern leben rund 250’000 Menschen. Mit dem Agglomerationsprogramm werden mit vernetzten Massnahmen die Verkehrs- und Siedlungsherausforderungen der Agglomeration angepackt. Die Massnahmen unterstützen insbesondere die weitere Siedlungsentwicklung nach innen. Sie entlasten die Stadt und die umliegenden Gebiete vom Verkehr, fördern das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Veloverkehr und schonen die Umwelt.
Das Agglomerationsprogramm Luzern der vierten Generation (AP LU 4G) wurde vom Kanton Luzern unter Co-Federführung des Regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus und des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) erarbeitet. Es enthält Massnahmen mit Baubeginn zwischen 2024 und 2028.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
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