Im Oktober 2020 hat der Kanton Luzern die ersten Härtefallauszahlungen getätigt. Jetzt im Februar 2023 sind sämtliche Gesuchsprüfungen und Auszahlungen abgeschlossen. Der Kanton Luzern hat mehr als 265 Millionen Franken an hiesige Unternehmen bezahlt. Mit der jetzigen Teilrevision der Härtefallverordnung geht das Projekt zur langfristigen Bewirtschaftung der Härtefälle vollständig an die Dienststelle Raum und Wirtschaft des Kantons Luzern über.
Das Luzerner Finanzdepartement hat das Härtefallprojekt abgeschlossen. Seit Oktober 2020 bis und mit dem ersten Halbjahr 2022 hat der Kanton insgesamt 265 Millionen Franken an die Luzerner Wirtschaft entrichtet. Weitere Härtefallhilfen sind weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene vorgesehen. Die Gesuchsprüfungen sowie die Auszahlungen sind abgeschlossen und das Projekt für das Luzerner Finanzdepartement beendet. Für die langfristige Bewirtschaftung der Härtefallhilfen ist bereits heute das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement zuständig. Mit der neusten Teilrevision der Härtefallverordnung wird die vollständige Übergabe an die Dienststelle Raum und Wirtschaft geregelt. Diese wird sich vorwiegend noch mit der bedingten Gewinnbeteiligung befassen. Diese stellt sicher, dass nur jene Unternehmen von öffentlichen Geldern profitieren, die diese auch tatsächlich benötigt haben. Die Webseite mit den aktuellsten Informationen und dem entsprechenden Link zum Formular für die Gewinnrückführung wird auch weiterhin in Betrieb sein.
Das Härtefallprogramm des Kantons Luzern hatte zum Ziel, mit subsidiärer finanzieller Hilfe die Unternehmen durch die Coronakrise zu bringen und Arbeitsplätze zu sichern. Das ist dem Kanton Luzern mitunter dank der guten Zusammenarbeit mit den Unternehmen und den Wirtschaftsverbänden gelungen.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt
Anhang
Erläuterungen zur Teilrevision Härtefallverordnung, 28. Februar 2023[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]